Dr. Robert Oppenheim
Dr. Robert Oppenheim ist Partner bei Osborne Clarke und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Er berät Banken, Wertpapierinstitute, Finanzdienstleister, FinTechs und Unternehmen bei der Entwicklung und Umsetzung innovativer Finanzprodukte und Geschäftsmodelle sowie in sämtlichen Fragen des Kapitalmarkt- und Finanzaufsichtsrechts.
Ein besonderer Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt auf der Strukturierung und Emission von Finanzinstrumenten sowie deren regulatorisch konformem Vertrieb. Robert begleitet Unternehmen bei öffentlichen und privaten Wertpapieremissionen, der Erstellung und Billigung von Wertpapierprospekten und Wertpapier-Informationsblättern sowie bei der Umsetzung digitaler Zeichnungs- und Vertriebsprozesse. Hierzu gehört auch die Strukturierung tokenisierter Finanzinstrumente und elektronischer Wertpapiere nach dem eWpG.
Daneben berät Robert umfassend zur Regulierung von Wertpapierdienstleistungen und Finanzmarktgeschäftsmodellen. Dies umfasst insbesondere aufsichtsrechtliche Erlaubnis- und Anzeigeverfahren bei der Bafin, die Strukturierung von Plattform- und White-Label-Modellen sowie die Umsetzung regulatorischer Anforderungen nach MiFID II, MiFIR, WpHG, WpIG, KWG und KAGB. Weitere Schwerpunkte bilden die Regulierung des Wertpapiervertriebs, aufsichtsrechtliche Organisations- und Verhaltenspflichten sowie die rechtliche Begleitung neuer Geschäftsmodelle für Banken, Wertpapierinstitute und digitale Finanzplattformen.
Robert verfügt zudem über langjährige Erfahrung an der Schnittstelle zwischen Kapitalmarktrecht und technologischer Innovation. Er berät zu Kryptowerten und Kryptowerte-Dienstleistungen nach der MiCAR, zur Tokenisierung von Vermögenswerten sowie zu digitalen Kapitalmarktinfrastrukturen. Unter anderem begleitete er den ersten von der Bafin gebilligten Wertpapierprospekt für einen Security Token in Deutschland sowie die Emission des ersten Kryptowertpapiers nach dem eWpG.
Robert veröffentlicht regelmäßig zu aktuellen Entwicklungen im europäischen und deutschen Finanzaufsichtsrecht, insbesondere zur Wertpapierregulierung, zur Regulierung digitaler Finanzdienstleistungen und zu innovativen Kapitalmarktprodukten. Er ist zudem Autor im Rechtshandbuch Robo Advice, herausgegeben von Linardatos im Verlag C.H.BECK.
Die Digitalisierung ist für die Finanzindustrie Chance und Herausforderung zugleich. Weltweit gibt es mehr Menschen als je zuvor, die das Internet und ein Mobiltelefon nutzen. Kundenansprache findet nicht mehr (ausschließlich) in der Bankfiliale statt, sondern online. Dies erfordert auch, dass das Investieren in Anlageprodukte oder die Kreditbeantragung digital (i.d.R. sogar per App) möglich sein sollte, und das häufig in wenigen Schritten. Meine Beratung bezieht sich daher nicht nur auf die rechtlichen Anforderungen solcher digitalen Vertriebsstrecken, sondern auch auf die sog. Customer Journey.
Die Blockchain Technologie ermöglicht dabei neue innovative Anlageprodukte. Diese Innovationskraft hat auch der Gesetzgeber erkannt und das Gesetz über elektronische Wertpapiere (eWpG) geschaffen und erstmals auch die Ausgabe von Kryptowertpapieren und Kryptofondsanteilen gesetzlich verankert. Ich unterstütze Mandanten bei diesen schnellen gesetzlichen und technologischen Veränderungen den Durchblick zu behalten.
Osborne Clarke hat Lemonaid Beverages bei der formwechselnden Umwandlung von einer GmbH in eine Aktiengesellschaft sowie beim Prospektbilligungsverfahren für ein öffentliches Angebot von Aktien beraten. Lesen Sie hier mehr.
Osborne Clarke hat die Tradevest Digital Assets GmbH bei der Beantragung einer Erlaubnis nach der Verordnung über Märkte für Kryptowerte (MiCAR) für die Kryptoverwahrung sowie das Transfergeschäft und die Tradevest Markets AG im Rahmen eines MiCAR‑Notifizierungsverfahrens zum Kryptowertehandel beraten. Lesen Sie hier mehr.
"Die elektronische Aktie nach dem Zukunftsfinanzierungsgesetz – Eine neue Form der Begebung von Aktien" – Susanne Kühlthau / Dr. Robert Oppenheim / Philip Förster / Sascha Nicolai Grimm, ZBB 2024, 108-122. Lesen hier kostenpflichtig den Artikel.
Osborne Clarke berät die Deutsche Anlagen-Leasing (DAL) bei der Projektfinanzierung zur Errichtung zweier Solarparks in Spanien durch ihren Kunden Blue Elephant Energy (BEE). Lesen Sie hier mehr.
EU-Crowdfunding-Erlaubnis: Zinsbaustein erlangt mit Osborne Clarke Lizenz als EU-Schwarmfinanzierungsdienstleister. Lesen Sie hier mehr.
Osborne Clarke berät Klima Energy Transition Fund bei Series-B-Finanzierungsrunde der digitalen Energiehandelsplattform Enmacc, lese Sie hier mehr
Dr. Robert Oppenheim und Eric Romba von Osborne Clarke beraten Upvest bei Wertpapierhandelsbanklizenzen, lesen Sie hier mehr
Osborne Clarke berät HANSAINVEST bei Umsetzung von Spezial-AIF für Kryptowerte-Investments, lesen Sie hier mehr
Osborne Clarke berät Hauck Aufhäuser Lampe bei Lizenzierung von Krypto-KVG, lesen Sie hier mehr
Beantragung einer Erlaubnis für die Kryptoverwahrung
Rechtliche Begleitung diverser Geschäftsmodelle für Plattformen zum Erwerb von Kryptowerten im Rahmen der Finanzkommission sowie der Umsetzung eines Stablecoin Projekts
Beratung zur Entwicklung eines Decentralized Finance-Modells (DeFi) auf Basis von Bitcoin in Kooperation mit dem Crypto-Lender Celsius