Bank- und Finanzrecht

Kryptowerte im Fondsmantel – Anforderungen an die Verwahrstelle

Veröffentlicht am 22nd Sep 2023

Graph on phone screen

Erste Fonds investieren mittlerweile nicht mehr nur indirekt über Zertifikate, sondern auch unmittelbar direkt auf Tokenebene in die neue Anlageklasse der Kryptowerte. Unabhängig von der aktuell hoch volatilen Entwicklung am Markt der Kryptowerte wächst das Interesse der Anleger und Anlegerinnen an Krypto-Investments stetig. Hinsichtlich des Risikomanagements stehen Kapitalverwaltungsgesellschaften und Verwahrstellen jedoch aufgrund der vollkommen neuartigen Risiken dieser Anlageklasse vor großen Herausforderungen. Es drohen besondere Verwahrrisiken, wie der totale Verlust der Private Keys durch Hacking-Angriffe. Einen aufsichtsrechtlichen Mindeststandard für Kapitalverwaltungsgesellschaften und Verwahrstellen gibt es z.B. durch eine Erweiterung des bisherigen Verwahrstellenrundschreibens der BaFin nicht. Der Fondsverband BVI hat für seine Mitglieder einen Kryptoleitfaden entwickelt, der bestimmte best-practice Beispiele definiert. Gegenstand dieses Beitrags ist eine erste Darstellung der Anforderungen an die Verwahrstelle, wenn das Institut Fonds mit Krypto-Exposure in die Verwahrung nimmt.

Den gesamten Artikel können Sie auf unserem FinTech-Blog lesen.

Social Media

* This article is current as of the date of its publication and does not necessarily reflect the present state of the law or relevant regulation.

Interested in hearing more from Osborne Clarke?