Tanja Aschenbeck leitet die Sektorgruppe „Financial Services“ bei Osborne Clarke. Sie berät nationale und internationale Konzerne, Kapitalverwaltungsgesellschaften und Fondsinitiatoren sowie Banken und FinTechs im Bereich des Kapitalmarkt- und Finanzaufsichtsrechts. Ein Schwerpunkt ist die Strukturierung (geschlossener) Alternativer Investmentfonds (AIF), insbesondere im Bereich VC, PE und Private Debt sowie Immobilien und erneuerbare Energien. Einen weiteren Beratungsschwerpunkt bilden sonstige alternative Investments, etwa in Form von Crowdfunding,  Genussrechten oder sonstigen Vermögensanlagen, sowie die Beratung zu Krypto-Projekten (ICOs/STOs, NFTs, Plattformen, etc.) sowie die umfassende aufsichstrechtliche Begleitung im Rahmen der MiCAR (Markets in Crypto-Assets Regulation), einschließlich der Erstellung von Whitepapers, der Beratung zu Zulassungsverfahren und der laufenden Compliance-Anforderungen für Krypto-Dienstleister.

Im Finanzaufsichtsrecht (insbesondere WpIG, KWG, ZAG, VAG, WpHG, GwG, FinDAG, MiCAR, MiFID II/MiFIR, DORA) begleitet sie Start-ups und internationale Konzerne bei Erlaubnis- und sonstigen BaFin-Verfahren. Sie unterstützt Mandanten bei sämtlichen Aspekten – von der Antragstellung über die Erfüllung der organisatorischen Anforderungen bis hin zur fortlaufenden aufsichtsrechtlichen Begleitung.

Im Kapitalanlagerecht (KAGB, VermAnlG, WpPG, VerkProspG) berät sie zahlreiche Emissionshäuser, Initiatoren und KVGen bei der Konzeption und Strukturierung alternativer Investments, aufsichtsrechtlichen Fragestellungen und der Prospektierung. Darüber hinaus führt sie Due-Diligence-Prüfungen für Investoren durch. Zu ihren Mandaten zählen diverse namhafte nationale sowie internationale Fondsmanager und Investoren.

Im Bereich der Schwarmfinanzierung berät sie zudem umfassend zu allen Aspekten der ECSPR (European Crowdfunding Service Providers Regulation). Sie unterstützt Mandanten insbesondere bei der Erlangung der ECSPR-Zulassung, der Erstellung der erforderlichen Anlegerinformationsblätter (KIIS) sowie der Implementierung der regulatorischen Anforderungen an Governance und Risikomanagement.

Tanja ist seit 2001 als Anwältin zugelassen. Nach dem ersten Staatsexamen erwarb sie den Master of Laws (LL.M.) in International Business Transactions an der University of San Francisco. Im Rahmen ihres Referendariats war sie zudem in der Rechtsabteilung der WestLB in New York tätig. Seit Mai 2006 ist sie zudem Fachanwältin für Steuerrecht.

Tanja ist Mitautorin des im Beck Verlag erschienenen Rechtshandbuchs "Digitale Finanzdienstleistungen" sowie des im Elgar Verlag erschienenen englischsprachigen Kommentars „Regulation on European Crowdfunding Service Providers for Business“, publiziert regelmäßig in verschiedenen einschlägigen Fachzeitschriften und ist eine gefragte Speakerin und Panelistin auf dem Gebiet des Finanzaufsichts- und Kapitalmarktrechts.

Gemeinsam mit dem European Crowdfunding Network hat sie mehrere europaweite Studien zur finanzaufsichtsrechtlichen Behandlung von Crowdfunding initiiert, diese der EU-Kommission vorgestellt und Studien zur europäischen Regulierung für die EU-Kommission erstellt.

Sie ist Initiatorin des Women's Business Circle (WBC) bei Osborne Clarke und betreibt den Osborne Clarke FinTech Blog.

Token Gruppe

Osborne Clarke berät Token Gruppe zu BaFin-Erlaubnis, lesen Sie hier mehr

Handelsblatt

Osborne Clarke als „Kanzlei des Jahres Deutschland 2020“ ausgezeichnet, lesen Sie hier mehr

Earlybird

Osborne Clarke berät Earlybird bei der Beteiligung an Bitwala, lesen Sie hier mehr

PartnerFonds AG

Osborne Clarke berät PartnerFonds AG bei Erwerb von 44% an der börsennotierten Blue Cap AG, lesen Sie hier mehr

Kontaktdaten Tanja