Blockchain

Token in Deutschland anbieten – alles super easy? Nein, aber wir können helfen und das Ganze macht auch noch Spaß!

Veröffentlicht am 1st Dez 2021

STO? NFT? Tokenized Asset? Ein Kompass für den Rechtsdschungel

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ich mach‘ das einfach über einen Token. Die sind ja eh nicht reguliert. Über die Blockchain ist alles schön anonym, habe also nichts mit nervigen Datenschutzthemen am Hut. Außerdem sind Token ja auch steuerlich total attraktiv: Ich unterliege nicht der Umsatzsteuer und Gewinne müssen nicht versteuert werden. Und selbst wenn Token in Deutschland reguliert wären, kann ich ja einfach ‘ne Entity auf den Bahamas gründen und alles darüber laufen lassen […].

Noch immer beginnen Gespräche mit potentiellen Initiatoren, die Krypto-Token an den Markt bringen oder ein Projekt „tokenisieren“ möchten, häufig genau so. 

Der vermeintliche Pluspunkt eines STO bzw. einer Tokenisierung von Assets beruht häufig auf dem Irrglauben vieler Akteure der Krypto-Branche, dass Token keiner aufsichts- oder kapitalmarktrechtlichen Regulierung unterliegen und auch Datenschutzrecht und Steuerrecht keine Anwendung finden. Dadurch könnten im Vergleich zum herkömmlichen Börsengang die nicht unerheblichen Kosten für eine kapitalmarktrechtliche Begleitung, insbesondere die Erstellung eines Prospekts, eingespart und etwaige Folgepflichten vermieden werden. Doch ist diese Einschätzung häufig nicht haltbar. 

Mit ein wenig Recherche findet man sicherlich erste allgemeine Informationen über die aufsichts- und steuerrechtliche Einordnung von Token sowie datenschutzrechtliche Implikationen, die mit dem Issuing von Token einhergehen. Dann weiß man vielleicht, dass Token unter Umständen reguliert sein und Prospekt- und/oder Erlaubnispflichten auslösen können. Man weiß dann vielleicht auch, dass Token ertrag- oder umsatzsteuerliche Auswirkungen haben können. Bekanntlich steckt der Teufel aber ja im Detail: Kann ich ein Asset überhaupt tokenisieren? An welchen Schrauben kann ich drehen, damit der Token vielleicht doch keiner Prospekt- oder Erlaubnispflicht unterliegt? Wie wirkt es sich steuerlich aus, wenn ich einen Token ausgebe?

Unser Expertenteam berät seit vielen Jahren genau zu diesen Fragestellungen und begleitet unsere Mandanten von der Ersteinschätzung über die konkrete, individuelle Ausgestaltung des Tokens bis hin zu den über die regulatorischen Fragestellungen hinausgehenden Konsequenzen im Datenschutz- und Steuerrecht. Sprechen sie uns gerne an, wir freuen uns, sie mit unserer Expertise zu unterstützen und ihren Token rechtssicher an den Markt zu bringen.

Sie möchten sich gerne erst einmal selbst einen Überblick verschaffen und einen Einblick in verschiedene Gestaltungsformen und den rechtlichen Rahmen erhalten? Mit dem interaktiven Tool Token-in-a-box der Osborne Clarke Solutions (OC Services GmbH) können interessierte Initiatoren ermitteln, ob die Ausgabe eines Tokens in Deutschland einer Regulierung (z.B. Fondsregulierung / E-Geld-Erlaubnis) bzw. einem Prospektregime unterliegt. Hierbei werden verschiedene mögliche Features des geplanten Tokens abgeklopft und auch etwaige in Betracht kommende Ausnahmen berücksichtigt. Mittels des Token-in-a-box Tools lassen sich verschiedenste Konstellationen durchspielen und ermöglichen so letztlich eine Optimierung und erste Strukturierung des Geschäftsmodells.

Darüber hinaus ermöglicht Token-in-a-Box ein Krypto-Projekt steuerrechtlich einzuordnen bzw. Stellschrauben für eine steuerrechtlich gewünschte Konstellation zu identifizieren und stellt – nach unterschiedlichen Konstellationen – die datenschutzrechtlichen Implikationen dar.

Token-in-a-Box steht auch in einer abgespeckten Gratisversion zur Verfügung. Diese ermöglicht eine erste aufsichtsrechtliche Einordnung (Erlaubnispflicht / Prospektregime) eines bestimmten Tokens.

Hier geht es zum Tool Token-in-a-box.

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