Unser Kölner Büro befindet sich direkt neben dem Best Western Plus Hotel Köln City an der Inneren Kanalstraße 15. Der Eingang zu unseren Geschäftsräumen befindet sich direkt rechts neben dem Hoteleingang.

Wie Sie uns finden


Flugzeug

Vom Flughafen Köln-Bonn fahren regelmäßig die Straßenbahn S19 (Richtung Düren) sowie die Regionalzüge RE6 (Richtung Minden(Westf)) und RE8 (Richtung Mönchengladbach Hbf) zum Kölner Hauptbahnhof.

Zug

Der Kölner Hauptbahnhof ist an das internationale Bahnnetz angeschlossen. Von hier können Sie mit der Straßenbahn 18 (Richtung Bonn, Hauptbahnhof) oder der Linie 16 (Richtung Bonn, Bad Godesberg) zwei Stationen bis zur Haltestelle Neumarkt fahren. Dort steigen Sie in die Straßenbahn 1 (Richtung Weiden West) oder Linie 7 (Richtung Frechen-Benzelrath) um und fahren drei Haltestellen bis zur Haltestelle Universitätsstr. Von dort aus sind es nur noch wenige Minuten zu Fuß bis zu unserer Adresse, Innere Kanalstr. 15. Oder Sie nehmen einfach eine der vielen Taxen am Hauptbahnhof bis zu unserem Büro.

Auto

GPS: Stellen Sie als Ziel die Ecke Innere Kanalstraße/Weinsbergstraße ein.

Vor Ort haben wir für unsere Besucher eine begrenzte Anzahl Parkplätze reserviert.

Eine der dynamischsten Wirtschaftskanzleien Deutschlands

Als dynamische Wirtschaftskanzlei begleiten wir unsere Mandantschaft auf ihrem Weg in die Zukunft. In einer sich rasant verändernden Wirtschaftslandschaft unterstützen wir sie bei wichtigen Transformationen und bauen rechtssichere Brücken in die Welt von morgen. In jedem Rechtsgebiet und für jeden wirtschaftlichen Sektor arbeiten Spezialisten-Teams und Fachanwält:innen – mit gebündelter Kompetenz, leidenschaftlich und engagiert.

Weitere Büros in Germany

50.9398471, 6.9240678

Office Address

Innere Kanalstr. 15 50823 Cologne Deutschland

Deutschland Unsere neuen Insights

Arbeitsrecht

Reihenfolge entscheidet: Massenentlassungsanzeige vor Abschluss des Konsultationsverfahrens macht Kündigung dauerhaft unwirksam

Weitere BAG-Entscheidung zulasten von Arbeitgebern bei MassenentlassungenDas Bundesarbeitsgericht (BAG) hat mit Urteil vom 1. April 2026 (6 AZR 152/22) entschieden: Eine Massenentlassungsanzeige, die vor Abschluss des Konsultationsverfahrens mit dem Betriebsrat erstattet wird, ist fehlerhaft – mit der Folge, dass sämtliche darauf gestützten Kündigungen unwirksam sind. Bereits ein einzelner Verfahrensfehler in der zeitlichen Abfolge kann die gesamte Massenentlassung zu Fall bringen.
07/05/2026
Lesedauer 1m
Handel und Konsumgüter

Unvollständige und fehlerhafte Arbeitszeiterfassung in Unternehmen

In vielen Unternehmen wird Arbeitszeit noch immer „Pi mal Daumen“ erfasst: fünf Minuten abgerundet, Überstunden nicht gebucht, Pausen pauschal abgezogen. Was pragmatisch wirken mag, kann allerdings erhebliche rechtliche Folgen haben – bis hin zu persönlichen strafrechtlichen Risiken für Geschäftsführung und Vorstand. Für Arbeitgeber ist es daher unbedingt erforderlich, die Zeiterfassung im Unternehmen lückenlos und rechtssicher zu gestalten.
13/04/2026
Lesedauer 3m