Unser Kölner Büro befindet sich direkt neben dem Best Western Plus Hotel Köln City an der Inneren Kanalstraße 15. Der Eingang zu unseren Geschäftsräumen befindet sich direkt rechts neben dem Hoteleingang.

Wie Sie uns finden


Flugzeug

Vom Flughafen Köln-Bonn fahren regelmäßig die Straßenbahn S19 (Richtung Düren) sowie die Regionalzüge RE6 (Richtung Minden(Westf)) und RE8 (Richtung Mönchengladbach Hbf) zum Kölner Hauptbahnhof.

Zug

Der Kölner Hauptbahnhof ist an das internationale Bahnnetz angeschlossen. Von hier können Sie mit der Straßenbahn 18 (Richtung Bonn, Hauptbahnhof) oder der Linie 16 (Richtung Bonn, Bad Godesberg) zwei Stationen bis zur Haltestelle Neumarkt fahren. Dort steigen Sie in die Straßenbahn 1 (Richtung Weiden West) oder Linie 7 (Richtung Frechen-Benzelrath) um und fahren drei Haltestellen bis zur Haltestelle Universitätsstr. Von dort aus sind es nur noch wenige Minuten zu Fuß bis zu unserer Adresse, Innere Kanalstr. 15. Oder Sie nehmen einfach eine der vielen Taxen am Hauptbahnhof bis zu unserem Büro.

Auto

GPS: Stellen Sie als Ziel die Ecke Innere Kanalstraße/Weinsbergstraße ein.

Vor Ort haben wir für unsere Besucher eine begrenzte Anzahl Parkplätze reserviert.

Eine der dynamischsten Wirtschaftskanzleien Deutschlands

Als dynamische Wirtschaftskanzlei begleiten wir unsere Mandantschaft auf ihrem Weg in die Zukunft. In einer sich rasant verändernden Wirtschaftslandschaft unterstützen wir sie bei wichtigen Transformationen und bauen rechtssichere Brücken in die Welt von morgen. In jedem Rechtsgebiet und für jeden wirtschaftlichen Sektor arbeiten Spezialisten-Teams und Fachanwält:innen – mit gebündelter Kompetenz, leidenschaftlich und engagiert.

Weitere Büros in Germany

50.9398471, 6.9240678

Office Address

Innere Kanalstr. 15 50823 Cologne Deutschland

Deutschland Unsere neuen Insights

Arbeitsrecht

Bevorstehende Betriebsratswahlen 2026: Was Arbeitgeber jetzt wissen müssen – Teil 4: Das Wahlausschreiben als Startschuss

In unserer Beitragsreihe zu den Betriebsratswahlen 2026 wurden in Teil 1 und 2 bereits der Betriebsbegriff und die Gestaltungsspielräume beim Betriebszuschnitt beleuchtet. Zudem wurde in Teil 3 dargestellt, wie Arbeitgeber reagieren können, wenn der Wahlvorstand beim Zuschnitt der Wahl falsch abbiegt. Stehen der betriebsratsfähige Zuschnitt und der Wahlvorstand fest, folgt der nächste entscheidende Schritt: das Wahlausschreiben. Es verbindet die inhaltlichen Vorentscheidungen zum Betriebsbegriff und zur Wählerschaft mit der konkreten Durchführung der Wahl und markiert den formellen Start der Wahlphase. Fehler in diesem Stadium sind eine zentrale Quelle für Wahlanfechtungen.Dieser Beitrag beleuchtet die Rolle und Bedeutung des Wahlausschreibens im Kontext der bereits dargestellten Struktur- und Zuschnittsfragen und zeigt, wie Arbeitgeber durch vorausschauende Organisation und eine strategisch kluge Zusammenarbeit mit dem Wahlvorstand zu einer rechtssicheren Wahl beitragen können.
15/01/2026
Lesedauer 1m
IT-Recht & Datenschutz

Datenschutz bei klinischen Studien: Handlungsbedarf für Sponsoren, Auftragsforschungsinstitute und Prüfzentren infolge der neuen „Standardvertragsklauseln zur Durchführung klinischer Prüfungen“

Um die Durchführung von klinischen Studien zu vereinfachen und zu beschleunigen, hat die Bundesregierung einheitliche vertragliche Regelungen für Studienverträge zwischen Sponsor und Prüfzentrum geschaffen: die neuen „Standardvertragsklauseln für die Durchführung klinischer Prüfungen“. Diese Standardvertragsklauseln beinhalten auch Regelungen zur Verarbeitung personenbezogener Daten. Was ist der Inhalt dieser Regelungen? Was bedeuten sie für Sponsoren und für Prüfzentren? Welcher Handlungsbedarf besteht in der Praxis?Spoiler: Aus unserer Sicht stellen die datenschutzrechtlichen Regelungen in den Standardvertragsklauseln eine gute Grundlage dar, die zur Verwendung in der Praxis aber noch angepasst werden sollten.
14/01/2026
Lesedauer 7m