Unser Kölner Büro befindet sich direkt neben dem Best Western Plus Hotel Köln City an der Inneren Kanalstraße 15. Der Eingang zu unseren Geschäftsräumen befindet sich direkt rechts neben dem Hoteleingang.

Wie Sie uns finden


Flugzeug

Vom Flughafen Köln-Bonn fahren regelmäßig die Straßenbahn S19 (Richtung Düren) sowie die Regionalzüge RE6 (Richtung Minden(Westf)) und RE8 (Richtung Mönchengladbach Hbf) zum Kölner Hauptbahnhof.

Zug

Der Kölner Hauptbahnhof ist an das internationale Bahnnetz angeschlossen. Von hier können Sie mit der Straßenbahn 18 (Richtung Bonn, Hauptbahnhof) oder der Linie 16 (Richtung Bonn, Bad Godesberg) zwei Stationen bis zur Haltestelle Neumarkt fahren. Dort steigen Sie in die Straßenbahn 1 (Richtung Weiden West) oder Linie 7 (Richtung Frechen-Benzelrath) um und fahren drei Haltestellen bis zur Haltestelle Universitätsstr. Von dort aus sind es nur noch wenige Minuten zu Fuß bis zu unserer Adresse, Innere Kanalstr. 15. Oder Sie nehmen einfach eine der vielen Taxen am Hauptbahnhof bis zu unserem Büro.

Auto

GPS: Stellen Sie als Ziel die Ecke Innere Kanalstraße/Weinsbergstraße ein.

Vor Ort haben wir für unsere Besucher eine begrenzte Anzahl Parkplätze reserviert.

Eine der dynamischsten Wirtschaftskanzleien Deutschlands

Als dynamische Wirtschaftskanzlei begleiten wir unsere Mandantschaft auf ihrem Weg in die Zukunft. In einer sich rasant verändernden Wirtschaftslandschaft unterstützen wir sie bei wichtigen Transformationen und bauen rechtssichere Brücken in die Welt von morgen. In jedem Rechtsgebiet und für jeden wirtschaftlichen Sektor arbeiten Spezialisten-Teams und Fachanwält:innen – mit gebündelter Kompetenz, leidenschaftlich und engagiert.

Weitere Büros in Germany

50.9398471, 6.9240678

Office Address

Innere Kanalstr. 15 50823 Cologne Deutschland

Deutschland Unsere neuen Insights

Arbeitsrecht

Zwischen Kostenexplosion und Gesundheitsschutz: Dos & Don’ts im Umgang mit Krankmeldungen

Der Krankenstand in Deutschland wird zunehmend zum Reizthema – in der öffentlichen Debatte ebenso wie in den Betrieben. Arbeitgeber klagen über erhöhte Kosten durch Entgeltfortzahlung und spürbare Produktivitätsverluste, während Arbeitnehmer darauf bestehen, im Krankheitsfall ohne finanzielle Einbußen zu Hause bleiben zu können. Im Zentrum dieser Spannung steht die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU-Bescheinigung) als „Eintrittskarte“ in die Entgeltfortzahlung.
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12/03/2026
Lesedauer 7m
Energy

Nordsee statt Schornstein? Das KSpTG als Grundlage einer deutschen CO₂‑Infrastruktur für CCS und CCU

Das KSpTG schafft erstmals einen konsistenten Rechtsrahmen für CO₂‑Transport- und CO₂-Speicherinfrastrukturen in Deutschland. Es führt ein einheitliches Planfeststellungsverfahren für CO₂‑Leitungen ein, stuft Leitungs‑ und Speicherprojekte als Vorhaben im überragendem öffentlichen Interesse ein und ermöglicht insbesondere Offshore‑Speicher in der deutschen Nordsee. Zugleich regelt das Gesetz den diskriminierungsfreien Anschluss und Zugang zu Netzen und Speichern, ohne die Nutzung auf schwer vermeidbare Emissionen zu beschränken.
05/03/2026
Lesedauer 13m