Unser Kölner Büro befindet sich direkt neben dem Best Western Plus Hotel Köln City an der Inneren Kanalstraße 15. Der Eingang zu unseren Geschäftsräumen befindet sich direkt rechts neben dem Hoteleingang.

Wie Sie uns finden


Flugzeug

Vom Flughafen Köln-Bonn fahren regelmäßig die Straßenbahn S19 (Richtung Düren) sowie die Regionalzüge RE6 (Richtung Minden(Westf)) und RE8 (Richtung Mönchengladbach Hbf) zum Kölner Hauptbahnhof.

Zug

Der Kölner Hauptbahnhof ist an das internationale Bahnnetz angeschlossen. Von hier können Sie mit der Straßenbahn 18 (Richtung Bonn, Hauptbahnhof) oder der Linie 16 (Richtung Bonn, Bad Godesberg) zwei Stationen bis zur Haltestelle Neumarkt fahren. Dort steigen Sie in die Straßenbahn 1 (Richtung Weiden West) oder Linie 7 (Richtung Frechen-Benzelrath) um und fahren drei Haltestellen bis zur Haltestelle Universitätsstr. Von dort aus sind es nur noch wenige Minuten zu Fuß bis zu unserer Adresse, Innere Kanalstr. 15. Oder Sie nehmen einfach eine der vielen Taxen am Hauptbahnhof bis zu unserem Büro.

Auto

GPS: Stellen Sie als Ziel die Ecke Innere Kanalstraße/Weinsbergstraße ein.

Vor Ort haben wir für unsere Besucher eine begrenzte Anzahl Parkplätze reserviert.

Eine der dynamischsten Wirtschaftskanzleien Deutschlands

Als dynamische Wirtschaftskanzlei begleiten wir unsere Mandantschaft auf ihrem Weg in die Zukunft. In einer sich rasant verändernden Wirtschaftslandschaft unterstützen wir sie bei wichtigen Transformationen und bauen rechtssichere Brücken in die Welt von morgen. In jedem Rechtsgebiet und für jeden wirtschaftlichen Sektor arbeiten Spezialisten-Teams und Fachanwält:innen – mit gebündelter Kompetenz, leidenschaftlich und engagiert.

Weitere Büros in Germany

50.9398471, 6.9240678

Office Address

Innere Kanalstr. 15 50823 Cologne Deutschland

Deutschland Unsere neuen Insights

Life Sciences und Healthcare

Neue Kohärenzpflicht für Medizinprodukte-Händler nach der MDR: Der EuGH erweitert den Pflichtenkatalog

Wer Medizinprodukte vertreibt, trägt Verantwortung, auch dann, wenn er selbst nicht der Hersteller ist. In einem wegweisenden Urteil vom 4. Juni 2026 (C-10/24, Vorabentscheidungsverfahren) hat der EuGH konkretisiert, welche Prüfpflichten Händler nach der EU-Medizinprodukteverordnung (MDR) treffen. Das Urteil erweitert den Pflichtenkatalog der Händler und sollte von Unternehmen, die Produkte, bei denen es sich um Medizinprodukte handeln könnte, als Händler vertreiben, aufmerksam zur Kenntnis genommen werden.
10/09/2026
Lesedauer 5m
Bank- und Finanzrecht

Die neue Verbraucherkreditrichtlinie (CCD II) – Was Marktteilnehmer jetzt wissen und bis November 2026 umsetzen sollten

Ab dem 20. November 2026 tritt in Deutschland das Umsetzungsgesetz zur neuen EU-Verbraucherkreditrichtlinie (Richtlinie (EU) 2023/2225, „CCD II"), ergänzt durch die Beschlussempfehlung und den Bericht des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz vom 15. April 2026, in Kraft. Obwohl die Umsetzungsfrist bereits am 20. November 2025 abgelaufen war, wurde das Umsetzungsgesetz erst deutlich verzögert final verabschiedet. Angesichts des nahen Inkrafttretens ist schneller Handlungsbedarf angezeigt.
04/08/2026
Lesedauer 8m