Arbeitsrecht

Eis und Schnee – Was sind die Folgen, wenn der Arbeitsweg nicht mehr bestritten werden kann?

Veröffentlicht am 18th Februar 2026

Wenn Eis und Schnee den Berufsverkehr lahmlegen und Busse und Bahnen ausfallen oder wenn – Jahreszeitenunabhängig – gestreikt wird, stellt sich für den Arbeitgeber stets aufs Neue die Frage: Muss der Arbeitnehmer unter solchen Umständen überhaupt zur Arbeit erscheinen? Und wenn er den Betrieb nicht erreichen kann: Behält er seinen Vergütungsanspruch oder ist kein Lohn zu zahlen? Was müssen Beschäftigte beachten, wenn sie verhindert sind und welche Folgen hat es, wenn sie sich auf witterungsbedingte Hindernisse berufen, obwohl der Arbeitsweg noch zumutbar gewesen wäre?

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* Dieser Artikel entspricht dem aktuellen Stand zum Zeitpunkt seiner Veröffentlichung und spiegelt nicht notwendigerweise den aktuellen Stand des Gesetzes / der Regulatorik wider.

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