Reihenfolge entscheidet: Massenentlassungsanzeige vor Abschluss des Konsultationsverfahrens macht Kündigung dauerhaft unwirksam
Veröffentlicht am 7th Mai 2026
Weitere BAG-Entscheidung zulasten von Arbeitgebern bei Massenentlassungen
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat mit Urteil vom 1. April 2026 (6 AZR 152/22) entschieden: Eine Massenentlassungsanzeige, die vor Abschluss des Konsultationsverfahrens mit dem Betriebsrat erstattet wird, ist fehlerhaft – mit der Folge, dass sämtliche darauf gestützten Kündigungen unwirksam sind. Bereits ein einzelner Verfahrensfehler in der zeitlichen Abfolge kann die gesamte Massenentlassung zu Fall bringen.
Lesen Sie den gesamten Artikel auf unserem Arbeitsrecht-Blog.