Karina Naumann berät nationale und internationale Unternehmen zum Individual- und Kollektivarbeitsrecht. Schwerpunkte sind dabei u. a. Fragen der Vertragsgestaltung sowie der betrieblichen Mitbestimmung.

Karina studierte Jura in Tübingen und Seoul. Vor ihrem Referendariat war sie im Rahmen eines Stipendiums in einer Rechtsanwaltskanzlei in Moskau tätig.  

Nach dem Referendariat in Berlin und Neapel vertrat sie beim Arbeitgeberverband der Metall- und Elektroindustrie arbeitgeberseitige Interessen. Karina verfügt über fundierte Kenntnisse im Arbeitskampfrecht. 

Karina ist seit 2022 als Rechtsanwältin bei Osborne Clarke tätig berät in den Sektoren Technology, Media & Communications und Life Sciences & Healthcare. 

Prematch

Osborne Clarke hat zum wiederholten Mal Prematch, die Kölner Social-Plattform für Amateurfußball, bei einer erfolgreich abgeschlossenen Finanzierungsrunde beraten, lesen Sie hier mehr.

Plantix

Osborne Clarke berät beim Verkauf von Plantix an Helm AG, lesen Sie hier mehr.

Segenia Capital

Osborne Clarke hat den Venture-Capital-Fonds Segenia Capital bei der jüngsten Finanzierungsrunde des InsurTech-Start-ups Thinksurance beraten. Lesen Sie hier mehr. 

Brandenburg Kapital

Osborne Clarke berät Brandenburg Kapital bei Investition in DearEmployee, lesen Sie hier mehr

Taxfix

Osborne Clarke berät Taxfix bei Übernahme des Start-ups Steuerbot, lesen Sie hier mehr

eCAPITAL

Osborne Clarke berät eCAPITAL bei Finanzierungsrunde von Numbat, lesen Sie hier mehr

VR Ventures

Osborne Clarke berät VR Ventures bei Investment in Empion, lesen Sie hier mehr

Haniel, eCapital und btov

Osborne Clarke berät Haniel, eCapital und btov bei Due Diligence der Series A Finanzierungsrunde der 1KOMMA5°, lesen Sie hier mehr

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