Urteil zu AGG-Hopping: So schützt das BAG Arbeitgeber vor Missbrauch bei Entschädigungsklagen
Veröffentlicht am 14th April 2025
Missbrauch des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) verhindern: Am 19. September 2024 entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG), dass ein Entschädigungsanspruch nach § 15 Abs. 2 AGG ausgeschlossen ist, wenn der Kläger rechtsmissbräuchlich handelt. Das Urteil setzt ein klares Zeichen gegen sogenannte „AGG-Hopper“, die das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz gezielt nutzen, um finanzielle Vorteile zu erlangen, ohne ernsthaft an einer ausgeschriebenen Stelle interessiert zu sein.
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