Arbeitsrecht

Urteil zu AGG-Hopping: So schützt das BAG Arbeitgeber vor Missbrauch bei Entschädigungsklagen

Veröffentlicht am 14 April 2025

Missbrauch des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) verhindern: Am 19. September 2024 entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG), dass ein Entschädigungsanspruch nach § 15 Abs. 2 AGG ausgeschlossen ist, wenn der Kläger rechtsmissbräuchlich handelt. Das Urteil setzt ein klares Zeichen gegen sogenannte „AGG-Hopper“, die das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz gezielt nutzen, um finanzielle Vorteile zu erlangen, ohne ernsthaft an einer ausgeschriebenen Stelle interessiert zu sein.

Two people negotiating a contract

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* Dieser Artikel entspricht dem aktuellen Stand zum Zeitpunkt seiner Veröffentlichung und spiegelt nicht notwendigerweise den aktuellen Stand des Gesetzes / der Regulatorik wider.

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