Zuschnitt der Betriebsratswahl: Was tun, wenn der Wahlvorstand falsch abbiegt?
Veröffentlicht am 21st November 2025
Der Wahlvorstand ist der „Herr des Verfahrens“ der Betriebsratswahlen. Er hat insbesondere großen Einfluss auf den Kreis der tatsächlich Wahlberechtigten. Gelegentlich weicht er im Verfahren bei dieser Festlegung von dem Kreis der rechtlich Wahlberechtigten ab. Die rechtlichen Reaktionsmöglichkeiten für den Arbeitgeber sind dann begrenzt. Dennoch lohnt es sich, aktiv zu werden.
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