Wirksamkeit eines Verzichts auf einen datenschutzrechtlichen Auskunftsanspruch in einem arbeitsgerichtlichen Vergleich
Veröffentlicht am 9 Juli 2025
In dem vom Oberverwaltungsgericht des Saarlandes (OVG Saarland) entschiedenen Fall reichte ein Arbeitnehmer noch während des bestehenden Arbeitsverhältnisses bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde eine Beschwerde gegen seinen Arbeitgeber wegen einer nicht ordnungsgemäßen und unvollständigen Erfüllung seines datenschutzrechtlichen Auskunftsverlangens nach Art. 15 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ein.
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