Wirksamkeit eines Verzichts auf einen datenschutzrechtlichen Auskunftsanspruch in einem arbeitsgerichtlichen Vergleich
Veröffentlicht am 9th Juli 2025
In dem vom Oberverwaltungsgericht des Saarlandes (OVG Saarland) entschiedenen Fall reichte ein Arbeitnehmer noch während des bestehenden Arbeitsverhältnisses bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde eine Beschwerde gegen seinen Arbeitgeber wegen einer nicht ordnungsgemäßen und unvollständigen Erfüllung seines datenschutzrechtlichen Auskunftsverlangens nach Art. 15 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ein.
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