Johanna Reiland berät nationale und internationale Unternehmen im Individual- und Kollektivarbeitsrecht sowie zu datenschutzrechtlich relevanten Themen im Beschäftigungskontext (DS-GVO/ BDSG).

Sie ist spezialisiert auf die Beratung von Unternehmen mit und ohne Betriebsrat sowie deren Personalabteilungen. So unterstützt sie Unternehmen insbesondere bei der Gestaltung von Arbeits- und Geschäftsführerdienstverträgen sowie Aufhebungs- und Abwicklungsvereinbarungen. Im Bereich des Datenschutzes ist sie spezialisiert auf die Umsetzung der datenschutzrechtlichen Informationspflichten gegenüber Bewerbern und Mitarbeiten sowie die datenschutzkonforme Gestaltung von Betriebsvereinbarungen.

Johanna vertritt mittelständische Unternehmen sowie deutsche Tochtergesellschaften global agierender Konzerne außergerichtlich und gerichtlich. Sie ist seit Juli 2015 als Rechtsanwältin zugelassen und seit 2018 Fachanwältin für Arbeitsrecht. Sie verstärkt das Team von Osborne Clarke bereits seit Januar 2018.

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