Außerordentliche Kündigung wegen Weiterleitung sensibler Daten an den privaten E-Mail-Account
Veröffentlicht am 31st März 2025
Das Oberlandesgericht (OLG) München hatte über eine fristlose Kündigung eines Vorstandsanstellungsvertrages im Zusammenhang mit der Weiterleitung betriebsinterner E-Mails durch den Vorstand an seine private E-Mail-Adresse zu entscheiden.
Über einen Zeitraum von knapp zwei Monaten leitete das Vorstandsmitglied betriebsinterne und teils vertrauliche geschäftliche E-Mails über Gehälter, Provisionsabrechnungen und Unternehmensvorgänge an seinen privaten E-Mail-Account weiter. Die Weiterleitung der E-Mails erfolgte dergestalt, dass das Vorstandsmitglied im Rahmen der E-Mail-Korrespondenz mit Dritten (Mitarbeiter und Organe des Unternehmens bzw. der Schwester- und Muttergesellschaft sowie Mitarbeiter eines Steuerbüros), jeweils seine private E-Mail-Adresse in den E-Mail-Verteiler einkopierte, d.h. in „Cc“ setzte. Dies fiel einem neu bestellten Vorstandsmitglied anlässlich der Durchsicht diverser Unterlagen auf.
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