Arbeitsrecht

Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab dem 1. Juli 2022 verpflichtend für Arbeitgeber

Veröffentlicht am 7th Feb 2022

Bereits seit dem letzten Jahr sind Ärztinnen und Ärzte verpflichtet, Krank-schreibungen elektronisch an die Krankenkassen zu übermitteln. In einem zweiten Schritt sollen nun Arbeitgeber digital über Beginn und Dauer der Arbeitsunfähigkeit informiert werden. Bereits jetzt können Arbeitgeber die Daten elektronisch abrufen (bis zum 1. Juli 2022 – Pilotphase). Bis zum 1. Juli 2022 werden Mitarbeiter*innen jedoch weiterhin eine Ausfertigung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zur Vorlage beim Arbeitgeber ausgehändigt bekommen, welche sie vorlegen müssen.

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* This article is current as of the date of its publication and does not necessarily reflect the present state of the law or relevant regulation.

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