Inmitten von Frankfurt, im Herzen der Stadt, nur wenige Schritte von der alten Oper entfernt und mit Blick auf die spektakuläre Skyline, arbeiten wir gemeinsam in unserem neusten Büro an Zukunftsthemen, die weit über Frankfurt hinausstrahlen.

Wie Sie uns finden

Flugzeug

Vom internationalen Flughafen in Frankfurt nehmen Sie die S8 in Richtung Offenbach Ostbahnhof oder die S9 in Richtung Hanau Haupbahnhof bis zur Haltestelle Taunusanlage. Von dort sind es nur 7 Minuten Fußweg bis zu unserem Büro.

Zug

Vom Frankfurter Hauptbahnhof können Sie die S-Bahnen S1, S2, S3, S6 und S9 bis zur Haltestelle Taunusanlage nehmen. Von dort sind es nur 7 Minuten Fußweg bis zu unserem Büro.

Auto

GPS: Geben Sie Bockenheimer Landstraße 39, 60325 Frankfurt am Main in Ihr Navigationssystem ein, um direkt zum Büro zu fahren.  

Eine der dynamischsten Wirtschaftskanzleien Deutschlands

Als dynamische Wirtschaftskanzlei begleiten wir unsere Mandantschaft auf ihrem Weg in die Zukunft. In einer sich rasant verändernden Wirtschaftslandschaft unterstützen wir sie bei wichtigen Transformationen und bauen rechtssichere Brücken in die Welt von morgen. In jedem Rechtsgebiet und für jeden wirtschaftlichen Sektor arbeiten Spezialisten-Teams und Fachanwält:innen – mit gebündelter Kompetenz, leidenschaftlich und engagiert.

Weitere Büros in Germany

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Frankfurt Unsere neuen Insights

Life Sciences und Healthcare

Neue Kohärenzpflicht für Medizinprodukte-Händler nach der MDR: Der EuGH erweitert den Pflichtenkatalog

Wer Medizinprodukte vertreibt, trägt Verantwortung, auch dann, wenn er selbst nicht der Hersteller ist. In einem wegweisenden Urteil vom 4. Juni 2026 (C-10/24, Vorabentscheidungsverfahren) hat der EuGH konkretisiert, welche Prüfpflichten Händler nach der EU-Medizinprodukteverordnung (MDR) treffen. Das Urteil erweitert den Pflichtenkatalog der Händler und sollte von Unternehmen, die Produkte, bei denen es sich um Medizinprodukte handeln könnte, als Händler vertreiben, aufmerksam zur Kenntnis genommen werden.
10/09/2026
Lesedauer 5m
Bank- und Finanzrecht

Die neue Verbraucherkreditrichtlinie (CCD II) – Was Marktteilnehmer jetzt wissen und bis November 2026 umsetzen sollten

Ab dem 20. November 2026 tritt in Deutschland das Umsetzungsgesetz zur neuen EU-Verbraucherkreditrichtlinie (Richtlinie (EU) 2023/2225, „CCD II"), ergänzt durch die Beschlussempfehlung und den Bericht des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz vom 15. April 2026, in Kraft. Obwohl die Umsetzungsfrist bereits am 20. November 2025 abgelaufen war, wurde das Umsetzungsgesetz erst deutlich verzögert final verabschiedet. Angesichts des nahen Inkrafttretens ist schneller Handlungsbedarf angezeigt.
04/08/2026
Lesedauer 8m