Karen Frehmel-Kück berät nationale und internationale Unternehmen bei sämtlichen Fragen des Gesellschaftsrechts und im (gesellschaftsrechtlichen) Kapitalmarktrecht.

Ihre Schwerpunkte sind die Beratung von (europäischen) Aktiengesellschaften und Konzernen, insbesondere bei der laufenden Beratung, der (Vermeidung von) Organhaftung und bei der Vorbereitung und Durchführung von Aufsichtsrats- und Hauptversammlungen. Darüber hinaus berät Karen im Konzernrecht und bei Umstrukturierungen sowie bei Transaktionen von (börsennotierten) Aktiengesellschaften und im VC-nahen Aktienrecht. Sie berät im gesellschaftsrechtlichen Kapitalmarktrecht und bei der IPO-Readiness (einschließlich Wechsel der Rechtsform) und Post-IPO Themen.

Karen studierte Rechtswissenschaften in Berlin und Rom und absolvierte ihr Referendariat in Hamburg, Brüssel (EU-Kommission), München und New York. Sie war promotionsbegleitend am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht in Hamburg tätig und hält weiterhin Vorlesungen im Gesellschaftsrecht und Umwandlungsrecht. 

Vor ihrer Tätigkeit bei Osborne Clarke war sie mehrere Jahre in einer internationalen Anwaltskanzlei in München und Frankfurt, als Corporate Counsel bei einem internationalen Automobilkonzern und zuletzt in einer auf VC-Beratung spezialisierten Kanzlei tätig.

Helping you succeed in tomorrow's world

Die Welt von morgen ist vielfältig und digital – dies reflektiert meine Beratung. Ich unterstütze unsere Mandanten dabei, Legal Tech in das gesellschaftsrechtliche Housekeeping einzubinden. Durch meine Erfahrungen als Inhouse-Juristin bringe ich eine „vielfältige“ Perspektive mit, die es mir ermöglicht, die Bedürfnisse und Probleme unserer Mandanten besser zu verstehen und maßgeschneiderte Rechtsberatung anzubieten.

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