Dr. Adrian Deuschle berät Unternehmen zu allen Aspekten des deutschen und europäischen Kartell- und Fusionskontrollrechts sowie zum Digital Markets Act (DMA).

Er vertritt Unternehmen in Kartell-, Missbrauchs- und Fusionskontrollverfahren vor dem Bundeskartellamt, der Europäischen Kommission sowie vor Gericht. Er berät Unternehmen unter anderem bei Kooperations- und Vertriebsverträgen, Kartellbußgeldverfahren und Schadensersatzprozessen sowie allgemeiner Kartellrechts-Compliance.

Adrian veröffentlicht regelmäßig zu kartell- und sportrechtlichen Themen und verfügt über besondere sektorspezifische Erfahrung im Bereich digitale Technologie, Handel und Konsumgüter sowie Sport. Ein besonderer Schwerpunkt seiner Arbeit liegt in der Beratung von Unternehmen an der Schnittstelle von Künstlicher Intelligenz und dem Kartellrecht, insbesondere zur kartellrechtskonformen Gestaltung von Algorithmen und KI-Systemen.

Er studierte Rechtswissenschaften an der Universität Bayreuth und Sevilla. Nach dem Studium promovierte er bei Prof. Dr. Rupprecht Podszun in Düsseldorf zum Thema „Preisalgorithmen im Kartellrecht“ und erwarb einen LL.M. in Brüssel/Liège. Während des Referendariats am Oberlandesgericht Köln spezialisierte er sich auf das Kartellrecht und absolvierte Stationen bei Osborne Clarke sowie einer weiteren internationalen Wirtschaftskanzlei.

Fachbeitrag im ESB Marketing Netzwerk

Dr. Michael Kintrup, Adrian Deuschle und Benedikt Siebelmann erläutern die Auswirkungen von Kartellrecht-Urteilen und dem EU AI Act auf den Sportsektor in einem Artikel des ESB Marketing Netzwerks. Lesen Sie hier mehr.

Podcast Digitaler Unternehmermut

Adrian Deuschle war Gast in Folge #48 des Podcasts "Digitaler Unternehmermut" zum Thema "Kartellrecht in der Digitalisierung". Hören Sie die Folge hier.

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