Kartellrecht

Sport und Kartellrecht im Jahr 2025: Trends, Risiken, Entscheidungen

Veröffentlicht am 5th März 2026

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Im Jahr 2025 stand der Profisport so deutlich im Fokus des Kartellrechts wie selten zuvor. Ob Super‑League‑Pläne, FIFA‑Transferregeln, der übervolle Spielkalender oder staatlich gestützte Topklubs: Kaum ein zentraler Konflikt kam ohne Kartellrechtsbezug aus. Der folgende Beitrag ordnet die wichtigsten Verfahren und Entscheidungen des Jahres ein und zeigt auf, welche rechtlichen und strategischen Konsequenzen sich daraus für Verbände, Clubs, Investoren und Athleten ergeben.

Entwicklungen im Jahr 2025

Konkurrenzwettbewerbe und Genehmigungsregeln

Im Mittelpunkt der kartellrechtlichen Debatte stand 2025 die Frage, wann Sportverbände Konkurrenzwettbewerbe zulassen oder verbieten dürfen und welche Sanktionen gegen teilnehmende Vereine und Spieler zulässig sind.

Im Fußball setzte sich der Streit um die European Super League fort. Der EuGH hatte Ende 2023 klargestellt, dass Genehmigungsregeln von UEFA und FIFA nur zulässig sind, wenn sie transparent, objektiv und nicht-diskriminierend sind. Am 6. Juni 2025 nahm die spanische Kartellbehörde CNMC in diesem Kontext Ermittlungen gegen die UEFA auf. Am 29. Oktober 2025 entschied ein Madrider Gericht, die Ablehnung der Super League verstoße gegen EU‑Kartellrecht. Real Madrid kündigte hohe Schadensersatzforderungen an.

Im Vereinigten Königreich trat im Juli 2025 der Football Governance Act in Kraft. Er schafft einen unabhängigen Fußballregulator (Independent Football Regulator, IFR) mit Befugnissen zur Eigentümerkontrolle, Finanzaufsicht, Stärkung der Fan‑Beteiligung und zum Schutz zentraler Vereinsmerkmale. Die Teilnahme an geschlossenen Breakaway‑Ligen wird ausdrücklich verboten.

Im Basketball klagte Super League Basketball im Juni 2025 gegen die British Basketball Federation wegen verweigerter langfristiger Anerkennung und Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung. In Indien leitete die Wettbewerbsbehörde Competition Commission of India (CCI) im November 2025 ein Verfahren gegen die Basketball Federation of India ein, weil sie mutmaßlich die Teilnahme von Spielern an alternativen Ligen beschränkt.

Im Rugby kündigten im Oktober 2025 Verbände aus mehreren Ländern an, Spieler von Länderspielen auszuschließen, wenn sie an der geplanten Breakaway‑Liga R360 teilnehmen. Die drohenden Sperren ähneln den Maßnahmen gegen die European Super‑League im Fußball.

Transferregeln und Spielermobilität: EuGH-Urteil löst Schadensersatzwelle aus

Neben der Zulassung von Konkurrenzwettbewerben rückte die Mobilität der Athleten in den Fokus.

Der EuGH hatte in seinem Diarra-Urteil im Oktober 2024 entschieden, dass die FIFA-Transferregeln, die Spieler am Wechsel während laufender Verträge hindern, gegen EU-Kartellrecht verstoßen. Im Jahr 2025 kam es zu zahlreichen Nachwirkungen: Diarra fordert seit dem 18. August 2025 vor einem belgischen Gericht 65 Millionen Euro Schadensersatz von der FIFA. Von größerer Tragweite ist die am 4. August 2025 eingereichte Sammelklage der niederländischen Stiftung Justice for Players gegen die FIFA im Namen von schätzungsweise 100.000 Profifußballern. Nach ersten Berechnungen sollen sie durch die rechtswidrigen Regeln im Schnitt etwa 8 % weniger verdient haben. Spielergewerkschaften aus Frankreich, den Niederlanden, Belgien und Österreich schlossen sich der Klage an.

Spielervermittler-Reglements

Im Mai 2025 wurden die Schlussanträge des Generalanwalts Emiliou zu den FIFA‑ und DFB‑Reglements für Spielervermittler veröffentlicht. Ausgangspunkt sind Klagen deutscher Agenturen gegen Lizenzpflichten, Honorarobergrenzen und Mehrfachvertretungen.

Nach Auffassung des Generalanwaltes dürfen Sportverbände Spielervermittler regulieren, wenn sie damit legitime öffentliche Interessen verfolgen, etwa Betrugsprävention, Vermeidung von Interessenkonflikten und Schutz junger Athleten. Die einzelnen Vorgaben müssen aber jeweils auf ihre wettbewerbsbeschränkenden Wirkungen und deren Rechtfertigung hin überprüft werden. Das EuGH‑Urteil steht noch aus; ein Verkündungstermin ist nicht bekannt.

Abwerbeverbote und Gehaltsabsprachen

Arbeitsmärkte im Sport rückten 2025 verstärkt in den Fokus. Im Mittelpunkt stehen Abwerbeverbote und Gehaltsabsprachen zwischen Vereinen.

Im Mai 2025 stufte Generalanwalt Emiliou Abwerbeverbote zwischen portugiesischen Fußballvereinen während der Covid-19-Pandemie grundsätzlich als bezweckte Wettbewerbsbeschränkungen ein; die besondere Krisensituation könne im Einzelfall aber eine andere Bewertung rechtfertigen. Im August 2025 legte der Oberste Verwaltungsgerichtshof Litauens dem EuGH Fragen zu einer Absprache des litauischen Basketballverbands und mehrerer Vereine vor, die darauf abzielte, während der Pandemie keine Spielergehälter zu zahlen. Die EuGH-Urteile stehen noch aus.

Marktmacht und Interessenkonflikte: Verbände als Normgeber und Marktakteure

Im März 2025 reichten Tennisspieler und die Professional Tennis Players Association in den USA, im Vereinigten Königreich und in der EU Beschwerden bzw. Klagen gegen ATP Tour, WTA Tour, Tennis Australia, die Fédération Française de Tennis, den All England Lawn Tennis Club und die United States Tennis Association ein. Sie werfen den Organisationen vor, ein Kartell gebildet, eine beherrschende Stellung auf dem Markt für professionelle Tennisspieler aufgebaut und Marktzutrittsbarrieren errichtet zu haben, um Spieler auszubeuten.

Im Juni 2025 reichte die deutsche Spielergewerkschaft VDV eine kartellrechtliche Beschwerde gegen die FIFA bei der EU-Kommission wegen des übersättigten Spielkalenders ein. Sie kritisiert die Doppelrolle der FIFA als Normgeberin des Kalenders und zugleich Veranstalterin von Wettbewerben wie Welt- und Klub‑Weltmeisterschaft. Bereits im Juli 2024 hatten European Leagues und FIFPro eine ähnliche Beschwerde gegen die FIFA eingereicht.

Das Bundeskartellamt veröffentlichte im Juni 2025 seine vorläufige Bewertung der 50+1‑Regel. Es sieht die Grundregel kartellrechtlich überwiegend als gerechtfertigt, da sie Vereinsprägung und Mitgliederpartizipation stärkt. Nachbesserungen fordert das Amt bei der Anwendung: die DFL soll offenen Zugang zur Mitgliedschaft bei allen Vereinen sicherstellen, die Wertungen von 50+1 bei eigenen Abstimmungen beachten und die Bestandsschutzregeln für frühere Förderklubs überarbeiten.

Foreign Subsidies Regulation: Angriffe auf staatlich gestützte Spitzenklubs

Im Februar 2025 wurde bekannt, dass LaLiga bereits 2023 Beschwerden gegen Manchester City und Paris Saint‑Germain bei der EU‑Kommission eingereicht hat. Grundlage ist die EU‑Verordnung über drittstaatliche Subventionen (Foreign Subsidies Regulation). LaLiga wirft beiden Vereinen vor, über ihre staatlichen Eigentümer aus den Vereinigten Arabischen Emiraten bzw. Katar verzerrende finanzielle Zuwendungen erhalten zu haben, die unzulässige Wettbewerbsvorteile auf sportnahen Märkten wie Übertragungsrechten, Marketing und Sponsoring verschaffen könnten.

Überprüfbarkeit von CAS-Schiedssprüchen: EuGH verlangt volle Kontrolle am Maßstab des EU-Rechts

Im August 2025 entschied der EuGH in der Rechtssache Seraing, dass Schiedssprüche des Court of Arbitration for Sport (CAS) in der Schweiz von Gerichten in EU‑Mitgliedstaaten umfassend auf ihre Vereinbarkeit mit EU‑Recht, einschließlich des Kartellrechts, überprüfbar sein müssen. Er fordert eine eingehende gerichtliche Kontrolle, die Möglichkeit einstweiligen Rechtsschutzes und die Option, Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH zu richten. In Kartellrechtsfällen müssen Betroffene zudem nicht nur die Feststellung eines Verstoßes, sondern auch die Beendigung des beanstandeten Verhaltens verlangen können.

Was bedeutet das für den Sportsektor?

Die Entwicklungen des Jahres 2025 erfordern von allen Akteuren im Sport – Verbänden, Vereinen, Spielern, Investoren, Ausrüstern und Dienstleistern – eine proaktive Auseinandersetzung mit dem Kartellrecht.

Für Sportverbände

Verbände sollten ihre Genehmigungsregelungen für Konkurrenzwettbewerbe auf Transparenz, Verhältnismäßigkeit und Objektivität überprüfen. Transferregelungen sind auf EU-Rechtskonformität zu prüfen. Bei der Regulierung von Spielervermittlern dürften nur verhältnismäßige Beschränkungen zulässig sein. Verbände, die gleichzeitig regulieren und eigene Wettbewerbe veranstalten, sollten eine klare Funktionstrennung und Stakeholder-Einbindung sicherstellen. Auch etablierte Strukturen wie die 50+1-Regel müssen konsistent angewendet werden.

Für Vereine und Investoren

Vereine sollten die Entwicklungen bei Transferregeln bei Vertragsgestaltung und Transferplanung im Blick behalten. Vereinbarungen mit anderen Vereinen über Spielergehälter oder Abwerbeverzicht sind kartellrechtlich hochriskant und erfordern sorgfältige rechtliche Prüfung. Vereine mit staatlichen oder staatsnahen Investoren aus Nicht-EU-Ländern sollten ihre Finanzierungsstrukturen auf FSR-Konformität überprüfen. Bei drohenden Sanktionen wegen Teilnahme an Konkurrenzwettbewerben sollten Handlungsoptionen geprüft werden.

Für Spieler und Spielervermittler

Für Spieler können bei kartellrechtswidrigen Transferregelungen Schadensersatzansprüche in Betracht kommen. Spieler sollten beobachten, wie sich die Regulierung von Spielervermittlern auf Qualität und Kosten der Vermittlung auswirkt. Vermittler sollten prüfen, welche neuen Handlungsspielräume sich durch die ausstehenden EuGH-Urteile zu Lizenzen, Honoraren und Mehrfachvertretungen eröffnen.

Rechtliche Risiken und Durchsetzung

Kartellrechtsverstöße können erhebliche finanzielle Risiken bergen, wie die Sammelklage gegen die FIFA zeigt. Das Seraing-Urteil stärkt die Möglichkeit, CAS-Entscheidungen vor EU-Gerichten auf ihre Vereinbarkeit mit EU-Kartellrecht überprüfen zu lassen. Für alle Beteiligten stellt sich die Frage, ob vergangene oder künftige CAS-Entscheidungen unter Berufung auf EU-Recht anfechtbar sind.

Ausblick

Das Jahr 2025 hat die Entwicklung des Sportkartellrechts weiter beschleunigt. Während 2023 und 2024 vor allem durch die grundlegenden EuGH-Urteile der sogenannten Sporttrilogie – European Superleague, International Skating Union und Royal Antwerp – geprägt waren, stand 2025 im Zeichen der praktischen Umsetzung dieser Rechtsprechung. Zudem rückten neue Themenfelder in den Fokus: die Foreign Subsidies Regulation, Arbeitsmärkte im Sport sowie die Regulierung von Spielervermittlern. Die Bandbreite der betroffenen Sportarten hat sich ebenfalls erweitert – neben Fußball standen 2025 auch Basketball, Tennis und Rugby im Mittelpunkt kartellrechtlicher Auseinandersetzungen.

Für 2026 sind weitere richtungsweisende Entwicklungen zu erwarten. Die ausstehenden EuGH-Urteile zu Spielervermittler-Reglements, Abwerbeverboten und Gehaltsabsprachen werden wichtige Leitlinien für die gesamte Sportbranche setzen. Eines ist bereits jetzt klar: Das Kartellrecht ist im Sport dauerhaft angekommen. Die Zeiten, in denen Sportverbände ihre Regelwerke weitgehend autonom und ohne externe Kontrolle gestalten konnten, sind vorbei. Alle Akteure im Sport – Verbände, Ligen, Vereine, Spieler, Investoren und Dienstleister – sind gut beraten, die kartellrechtlichen Entwicklungen aufmerksam zu verfolgen und ihre Strukturen sowie Regelwerke proaktiv auf ihre Vereinbarkeit mit dem Kartellrecht zu überprüfen.

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* Dieser Artikel entspricht dem aktuellen Stand zum Zeitpunkt seiner Veröffentlichung und spiegelt nicht notwendigerweise den aktuellen Stand des Gesetzes / der Regulatorik wider.

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