Alexander Schlicht
Alexander Schlicht berät nationale und internationale Unternehmen, insbesondere US-Konzerne, in allen Fragen des deutschen individuellen und kollektiven Arbeitsrechts. Er ist Teil unserer International Employment Group, der International Transactions Group und nationalen HR Business Transformation Group.
Alexander berät Unternehmensjuristen und Personalverantwortliche (HR/CHRO) bei der Entwicklung und Umsetzung digitaler HR-Lösungen für die Arbeitswelt der Zukunft. Dazu gehören komplexe Vergütungsstrukturen, Arbeitszeitregelungen sowie der Einsatz künstlicher Intelligenz im Betrieb. Er unterstützt Mandanten beim Abschluss von Betriebsvereinbarungen mit dem Betriebsrat und vertritt sie vor Einigungsstellen.
Mandanten schätzen seinen pragmatischen Rechtsrat bei Umstrukturierungen, Ausgliederungen, Verschmelzungen, Betriebsübergängen und Personalabbaumaßnahmen, auch im Zusammenhang mit M&A-Transaktionen. Er berät im Bereich der betrieblichen und unternehmerischen Mitbestimmung.
Darüber hinaus verfügt Alexander über umfassende Expertise bei der Begleitung zeitkritischer interner Ermittlungen und anschließender Rechtsstreitigkeiten. Er entwickelt Strategien für den Umgang mit sog. Low Performern. Gesellschafter und Vorstandsmitglieder vertrauen ihm bei geschäftskritischen Trennungsverhandlungen mit Führungsmitarbeitern und Geschäftsführern.
Alexander ist Dozent für Fortbildungen von Fachanwälten im Arbeitsrecht, hält Seminare und Webinare für Branchenverbände und schult Personalverantwortliche.
Er ist auf die Branchen Tech, Medien und Telekommunikation (TMT) spezialisiert und verfügt über fundierte Branchenkenntnisse im Bereich gaming und esport.
Alexander hat während seiner Schulzeit in Simbabwe gelebt und während des Studiums und seiner Referendarzeit für Anwälte in Belfast, Köln, Istanbul und Südafrika gearbeitet. Sein internationaler Ansatz hat sich stetig entwickelt, sodass er unsere US-Mandanten von 2022 – 2024 erfolgreich aus unserem Büro in New York aus unterstützt hat.
Ich berate unsere Mandanten schnell und praxisnah und biete somit einen großen Mehrwert. Mandanten schätzen, dass ich zerfahrene Situationen mit Mitarbeitern oder dem Betriebsrat zu einem guten Abschluss bringen kann.
Alexander wird seit 2024 in „Best Lawyers: Ones to Watch in Germany™“ in den folgenden Rechtsgebieten ausgezeichnet:
- Individuelles und kollektives Arbeitsrecht
- Recht der betrieblichen Altersversorgung
Osborne Clarke hat die Schwabe Group bei der mehrheitlichen Beteiligung an dem Hydration-Spezialisten Hydraid® beraten. Lesen Sie hier mehr.
Osborne Clarke hat die Schwabe-Gruppe bei einer strategischen Beteiligung an der Synaptikon GmbH rechtlich beraten. Lesen Sie hier mehr.
Osborne Clarke hat Expedition Growth Capital bei seiner Investition über EUR 11 Millionen in die Nesto Software GmbH begleitet. Lesen Sie den englischen Artikel hier.
Osborne Clarke hat CoaguSense, Inc., einen führenden Entwickler von Point-of-Care-Gerinnungsmonitoring-Systemen und Tochtergesellschaft der i-SENS, Inc., bei dem Erwerb des DOAC-Testing-Geschäfts der DOASENSE GmbH, Heidelberg, rechtlich beraten. Lesen Sie hier mehr.
Osborne Clarke hat die Gesellschafter der in Berlin ansässigen Phiture GmbH beim Verkauf des Unternehmens an die schwedische Precis Group rechtlich beraten. Lesen Sie hier mehr.
Osborne Clarke hat das Frankfurter Software-Unternehmen node.energy bei einer Series-B-Finanzierungsrunde über EUR 15 Millionen beraten. Lesen Sie hier mehr.
Osborne Clarke hat beim Verkauf des Herstellers von Verlade- und Hebetechnik Nani Verladetechnik an Esidock, einen weltweiten Anbieter von Verladeanlagen, beraten. Lesen Sie hier mehr.
Osborne Clarke hat das Mental-Health-Start-up Likeminded bei der Fusion mit nilo.health beraten. Durch den Zusammenschluss entsteht der neue Marktführer für betriebliche mentale Gesundheitsanwendungen im DACH-Raum. Lesen Sie hier mehr.
Osborne Clarke hat HESA Solutions (MySchleppApp) beim Verkauf an hlpy S.p.A., einem italienisches Unternehmen im Bereich der digitalen Pannenhilfe, Reparatur und Wartung von Fahrzeugen beraten. Lesen Sie hier mehr.
Hannah-Maria Merkle und Alexander Schlicht erläutern die Rechtslage bei Arbeitszeitverkürzung durch den Arbeitgeber. Lesen Sie den Artikel hier in der Personalwirtschaft.
Unterstützung mehrerer internationaler Unternehmen mit Hauptsitz in den USA beim Aufbau einer Arbeitsorganisation in Deutschland.
Änderung von Vergütungssystemen, zunehmende Flexibilisierung von Arbeitszeit, Arbeitsort, Arbeitsumfeld (hybride Arbeit) und Überschreiten von nationalen Grenzen (Arbeiten von zu Hause, Arbeiten von überall, digitale Nomaden, Umzug).
Restrukturierung eines Life-Science-Unternehmens, eines EU-weit tätigen FinTech-Unternehmens (Handelsplattform) und eines in Deutschland ansässigen Unternehmens der Werbebranche.
Osborne Clarke berät DoorDash bei USD 750 Millionen Series-B-Finanzierungsrunde für Schnelllieferdienst Flink SE, lesen Sie hier mehr
Osborne Clarke berät CoStar Group bei der Akquisition der Emporis GmbH, lesen Sie hier mehr
Osborne Clarke berät Spiele-Entwickler Com2uS bei Übernahme von OOTP, lesen Sie hier mehr
Osborne Clarke berät beim Verkauf von Gastrofix an Lightspeed, lesen Sie hier mehr
Osborne Clarke berät Redalpine bei EUR 6 Mio. Finanzierungsrunde in lengoo, lesen Sie hier mehr
Osborne Clarke berät Brandenburg Kapital bei Investment in ME Energy, lesen Sie hier mehr
Osborne Clarke berät eCAPITAL bei der Beteiligung an Ferroelectric Memory Company, lesen Sie hier mehr