Arbeitsrecht

Geschäftsgeheimnisschutz – Catch-all-Klauseln im Arbeitsvertrag als unwirksame Geheimhaltungsmaßnahme

Veröffentlicht am 21st Januar 2025

Das Bundesarbeitsgericht sagt Adieu zu sog. „catch-all-Klauseln“ und bestätigt daher die bisherige Rechtsprechung der Arbeitsgerichte (BAG, Urt. v. 17. Oktober 2024 – 8 AZR 172/23). Wir zeigen auf, worauf Arbeitgeber achten sollten.

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* Dieser Artikel entspricht dem aktuellen Stand zum Zeitpunkt seiner Veröffentlichung und spiegelt nicht notwendigerweise den aktuellen Stand des Gesetzes / der Regulatorik wider.

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