Die neue Lotsenfunktion der Bafin für FinTechs – ein sinnvoller Schritt in die richtige Richtung
Veröffentlicht am 21st Juli 2026
Die Bafin hat heute eine neue Lotsenfunktion eingeführt: eine strukturierte Anlaufstelle für Fintechs und innovative Unternehmen, die aufsichtsrechtliche Orientierung suchen. Wer sich schon einmal durch das regulatorische Geflecht aus MiCAR, ZAG, eWpG, DLT-Pilotregime und DORA gearbeitet hat, weiß, wie wertvoll ein solches Angebot sein kann.
Bereits ein Blick auf das Bafin-Kontaktformular zeigt, wie breit die Aufsicht den Begriff „innovativ“ versteht. Zum einen erfasst das Angebot Unternehmen, die tokenbasierte Produkte ausgeben oder mit solchen Produkten in Berührung kommen – von E-Geld-Token und Utility-Token über vermögenswertereferenzierte Token bis hin zu NFTs und sonstigen Coins. Zum anderen richtet es sich an Akteure, die im DLT-Umfeld Infrastruktur betreiben, etwa als Kryptowertpapierregisterführer, Kryptoverwahrer oder Betreiber DLT-basierter Handels- und Abwicklungssysteme. Digitale Plattformmodelle wie Robo-Advice, Social Trading oder Schwarmfinanzierung sind ebenso erfasst wie Decentralized Finance und Open Finance. Auch darüber hinausgehende Vorhaben können adressiert werden; die Lotsenfunktion ist bewusst offen gehalten. Das innovative Element ist im Kontaktformular zu benennen.
Was die Lotsenfunktion leistet – und was nicht
Die Lotsenfunktion bietet im Wesentlichen:
- Unterstützung bei der aufsichtsrechtlichen Einordnung innovativer Geschäftsmodelle
- bei Bedarf eine persönliche Ansprechperson, die durch das Erlaubnisverfahren begleitet
- Orientierungsgespräche mit den relevanten Bafin-Fachbereichen
Was die Lotsenfunktion ausdrücklich nicht bietet: individuelle Rechtsberatung, verbindliche Vorabgenehmigungen oder einen Ersatz für formelle Antrags- und Erlaubnisverfahren. Das sollte man von Anfang an im Blick behalten, denn wer mit falschen Erwartungen in das Gespräch geht, verschenkt wertvolle Zeit.
Praxistipps: Gut vorbereitet in den Dialog
Damit der Dialog mit der Bafin echten Mehrwert bringt, kommt es auf die Vorbereitung an:
- Konkret sein: Die Bafin kann nur dann substanziell antworten, wenn das Vorhaben präzise und vollständig beschrieben ist. Eine klare Darstellung des Geschäftsmodells, des innovativen Elements, der betroffenen Produkte und der technischen Prozesse sowie – soweit vorhanden – Vertragsentwürfe und AGB sollten daher von Anfang an eingereicht werden. Darauf weist die Bafin ausdrücklich hin und bittet bereits im Kontaktformular um eine detaillierte Darstellung des Geschäftsmodells sowie um vertragliche Unterlagen wie Muster, Entwürfe und AGB. Auch etwaige Geschäftspartner sollten benannt werden.
- Gezielt fragen: Der Austausch ist am wertvollsten, wenn konkrete, präzise Fragen gestellt werden – etwa zur Erlaubnispflicht eines bestimmten Dienstleistungselements oder zur regulatorischen Qualifikation eines Tokens. Offene Fragen sind oft nicht zielführend.
- Rechtliche Einordnung vorab klären: Die Lotsenfunktion gibt Orientierung aus aufsichtlicher Perspektive, ersetzt jedoch nicht die rechtliche Bewertung. Unsere Erfahrung zeigt: Je klarer die rechtliche Ausgangslage, desto produktiver das Gespräch mit der Behörde.
Fazit: Orientierung ja – Begleitung bleibt unverzichtbar
Die Lotsenfunktion der Bafin ist ein begrüßenswerter Schritt in die richtige Richtung. Es ist kein Ersatz für rechtliche und regulatorische Begleitung, aber ein wertvoller Baustein im Gesamtprozess.
Wenn Sie ein innovatives Geschäftsmodell entwickeln und wissen möchten, wo Sie aufsichtsrechtlich stehen, sprechen Sie uns gerne an. Wir helfen Ihnen, die richtigen Fragen zu stellen.