Arbeitsrecht

Das Ende der Videoüberwachung durch die DS-GVO?

Veröffentlicht am 28th Aug 2018

Nein, glücklicherweise nicht! Bloßer Zeitablauf macht die Aufnahmen einer offenen Videoüberwachung nicht unverwertbar. Das BAG hat entschieden, dass die Speicherung von Aufnahmen einer offenen rechtmäßigen Videoüberwachung, die vorsätzliche Handlungen des Arbeitnehmers zulasten des Eigentums des Arbeitgebers zeigen, nicht durch bloßen Zeitablauf unverhältnismäßig wird. Daher darf sie der Arbeitgeber auch verwerten (BAG, Entscheidung vom 23. August 2018 – 2 AZR 133/18, bisher nur als Pressemitteilung erschienen).

Erfahren Sie mehr auf unserem Arbeitsrechtblog.

Social Media

* This article is current as of the date of its publication and does not necessarily reflect the present state of the law or relevant regulation.

Sprechen Sie uns an

Interested in hearing more from Osborne Clarke?