Dr. Philipp Raben ist Fachanwalt für Arbeitsrecht. Er berät nationale und internationale Mandanten umfassend in allen Bereichen des Kollektiv- und Individualarbeitsrechts.

Sein Schwerpunkt liegt in den Bereichen Betriebsverfassungsrecht, der Restrukturierung von Unternehmen und dem Beschäftigtendatenschutz in Deutschland.

Zusätzlich zur außergerichtlichen Beratung vertritt er internationale und nationale Unternehmen bundesweit vor Arbeits- und Landesarbeitsgerichten.

Philipp absolvierte sein Jura-Studium in Passau, Nantes (Frankreich) und Freiburg, promoviert hat er an der Universität Hamburg. Bevor er sich im Januar 2017 Osborne Clarke anschloss, war er über drei Jahre für Norton Rose Fulbright tätig.

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