Arbeitsrecht

Änderung der Sozialversicherungsbeiträge und bundeseinheitliche Beitragsbemessungsgrenzen 2025

Veröffentlicht am 8th Januar 2025

Im Jahr 2025 gibt es eine entscheidende Veränderung bei den Beitragsbemessungsgrenzen für die Renten- und Arbeitslosenversicherung: Die letzten unterschiedlichen Beitragsbemessungsgrenzen in Ost- und Westdeutschland sind endgültig aufgegeben, es gelten nun in allen Versicherungszweigen bundeseinheitliche Werte.
Der „durchschnittliche Zusatzbeitrag“ in der gesetzlichen Krankenkasse wird auf 2,5 % steigen – eine erhebliche Steigerung um 0,8 %-Punkte.
 
 
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* Dieser Artikel entspricht dem aktuellen Stand zum Zeitpunkt seiner Veröffentlichung und spiegelt nicht notwendigerweise den aktuellen Stand des Gesetzes / der Regulatorik wider.

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