Das ist das Ergebnis einer Veranstaltung, zu der die Kanzlei Osborne Clarke und das European Crowdfunding Network jetzt geladen hatte. Gründer führender deutscher Crowdfunding-Plattformen, Vertreter der BaFin, der EU-Kommission und Industrie diskutierten den Umstellungsprozess aufgrund der neuen Regulierung und zukünftige Marktentwicklungen.

Nach der Begrüßung durch die Initiatoren der Veranstaltung, Oliver Gajda vom European Crowdfunding Network und Tanja Aschenbeck-Florange, Partnerin im Bereich Bank- und Kapitalmarktrecht, Finanzierung bei Osborne Clarke, berichteten Verena Müller-Schmale und Dr. Jean-Pierre Bußalb über die sich aktuell im Lichte des neuen Kleinanlegerschutzgesetzes entwickelnde Verwaltungspraxis der BaFin. Dr. Bußalb, stellvertretender Referatsleiter des Referats PRO 3, erläuterte dabei besonders detailliert die sog. Crowdfunding-Ausnahme des Kleinanlegerschutzgesetzes.

Kontrovers diskutiert wurde der Umstellungsprozess durch die neue Regulierung in einer anschließenden Panel-Diskussion. Gründer und Projektentwickler der führenden deutschen Crowdfunding-Plattformen FunderNation, Seedmatch, KICKRS.NET und Innovestment, setzten sich kritisch mit den Auswirkungen der Regulierung auseinander. „Die Regulierung bietet Transparenz, die maßgeblich dazu beiträgt, das Vertrauen der Investoren zu gewinnen“, so Uli Fricke, CEO und Gründerin von FunderNation. Die stetige Forderung nach Transparenz sei allerdings ein strittiges Thema, so Dr. Daniel B. Hildebrand, Gründer von KICKRS.NET: „Vielmehr sollte auch auf den mündigen Investor vertraut werden“. Nach wie vor kritisierten die Teilnehmer, dass ein einheitlicher europäischer Regulierungsrahmen noch nicht erreicht worden sei. Das Kleinanlegerschutzgesetz sei nur ein erster Schritt auf dem Weg eines eigenständigen Crowdfunding-Gesetzes zur Stärkung der schwarmfinanzierten Unternehmen in Deutschland, so ein Fazit der Diskussionsrunde.

Regulatorische Fragen und europäische Entwicklungen im Zusammenhang mit Crowdfunding erläuterte Dr. Joachim Schwerin aus der Generaldirektion „Unternehmen und Industrie“ der Europäischen Kommission. „Ziel der Kommission ist eine Diskussion auf europäischer Ebene in Gang zu bringen, bevor endgültige Maßnahmen getroffen werden“, so Schwerin. Insofern sei eine grundlegende Änderung durch den kommenden Aktionsplan der Kapitalmarktunion nicht zu erwarten. Die derzeitige Überarbeitung der Prospektrichtlinie werde jedoch den Abbau von Spannungsfeldern zwischen Anleger-/Konsumentenschutz und Markteffizienz berücksichtigen, versicherte Schwerin.

Abgerundet wurde die Veranstaltung durch die Diskussionsrunde zum Thema „Crowdfunding als Finanzierungshilfe für Projekte im Bereich Erneuerbare Energien“. Roland Wigger, Vorstandsvorsitzender der abakus solar AG und die Gründer der Crowdfunding-Plattformen LeihDeinerStadtGeld und Oneplanetcrowd setzten sich intensiv mit der Frage auseinander, wie Entwicklungen in diesem Sektor vorangetrieben werden können. Ein wesentlicher Schritt wäre mehr Transparenz und offene Kommunikation zwischen Investoren und Unternehmen, so Coenraad de Vries von Oneplanetcrowd.

Die abschließende Diskussion zeigte, dass die Entwicklung von Crowdfunding in Deutschland in vielen Bereichen der Regulierung und Industrie noch am Anfang steht, aber enormes Potential besitzt.

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