Tanja Aschenbeck leitet die Sektorgruppe „Financial Services“ bei Osborne Clarke. Sie berät nationale und internationale Konzerne, Banken und junge Unternehmen im Bereich des Kapitalmarkt- und Finanzaufsichtsrechts. Ein Schwerpunkt ist die Strukturierung von Kapitalanlagen und alternativen Investments, insbesondere von (geschlossenen) Investmentfonds, Crowdfunding, ICOs/STOs und Genussrechten. Sie ist zudem auf die Beratung im Zahlungsverkehrs- und sonstigen Aufsichtsrecht für Zahlungsdienstleister und Industrieunternehmen spezialisiert.

Im Bereich des Finanzaufsichtsrechts begleitet sie Start-up-Unternehmen und  internationale Konzerne im Rahmen von  Erlaubnis- und sonstigen BaFin-Verfahren. Im Bereich des Kapitalanlagerechts berät sie zahlreiche Emissionshäuser, Initiatoren und KVGs bei der Konzeption, aufsichtsrechtlichen Fragestellungen und der Prospektierung.

Tanja ist seit 2001 als Anwältin zugelassen. Nach dem ersten Staatsexamen erwarb sie den Abschluss des Master of Laws in International Business Transactions an der University of San Francisco (LL.M.). Im Rahmen ihres Referendariats war sie zudem in der Rechtsabteilung der WestLB in New York tätig. Seit Mai 2006 ist sie Fachanwältin für Steuerrecht.

Tanja ist Mitautorin des im Beck Verlag erschienen Rechtshandbuch Digitale Finanzdienstleistungen, publiziert regelmäßig in verschiedenen Fachzeitschriften und hält regelmäßig Vorträge auf dem Gebiet des Finanzaufsichts- und Kapitalmarkrechts.

Gemeinsam mit dem European Crowdfunding Network hat sie mehrere europaweite Studien zur finanzaufsichtsrechtlichen Behandlung von Crowdfunding initiiert und diese der EU-Kommission vorgestellt bzw. Studien zu einer Europäischen Regulierung für die EU-Kommission erstellt.

Sie betreibt den Osborne Clarke FinTech Blog.

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