Dr. Fabian von Rabenau berät nationale und internationale börsennotierte sowie kapitalmarktorientierte Unternehmen, Investoren und Vorstand und Aufsichtsrat der Aktiengesellschaften und KGaAs zu Fragen der Corporate Governance, Organpflichten und Compliance sowie in sämtlichen Phasen von Kapitalmaßnahmen. Ein weiterer Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt in der Vorbereitung und Begleitung von Hauptversammlungen, einschließlich laufenden gesellschaftsrechtlichen Themen.
Darüberhinaus berät er im Kapitalmarktrecht, insbesondere zu Publizitäts- und Folgepflichten, Ad-hoc-Publizität, Directors’ Dealings und Insiderrecht, einschließlich der Implementierung und Überprüfung von Compliance-Strukturen und Insiderlisten.
Dr. Fabian von Rabenau ist seit 2023 als Rechtsanwalt im Bereich Aktien- und Kapitalmarktrecht tätig. Vor seiner Tätigkeit bei Osborne Clakre war er drei Jahre als Rechtsanwalt in einer internationalen Wirtschaftskanzlei in Frankfurt am Main mit Schwerpunkt im Aktien- und Kapitalmarktrecht tätig.
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