Alexander Thomas berät börsennotierte und börsengelistete Unternehmen zu allen Aspekten des Aktien- und Kapitalmarktrechts. 

Den Schwerpunkt seiner Tätigkeit bildet die Beratung zu Fragen der Rechte und Pflichten von Vorstand und Aufsichtsrat, der Corporate Governance, des Konzernrechts sowie des Marktmissbrauchsrechts. Auch verfügt Alexander über umfangreiche Erfahrungen bei der Begleitung von Hauptversammlungen börsennotierter und börsengelisteter Gesellschaften. Darüber hinaus berät er regelmäßig im Rahmen von Börsengängen in unterschiedliche Börsensegmente sowie im Rahmen von öffentlichen M&A- und Kapitalmarkttransaktionen.

Alexander ist seit 2002 als Rechtsanwalt zugelassen. Nach Tätigkeiten in renommierten nationalen und internationalen Wirtschaftskanzleien ist er seit März 2025 Partner bei Osborne Clarke.

Helping you succeed in tomorrow's world

Das Kapitalmarkumfeld unterliegt steten Veränderungen, gerade auch im Hinblick auf regulatorische Anforderungen. Ich helfe Ihnen zusammen mit dem Team von Osborne Clarke, hier den Überblick zu bewahren, begleite Sie bei Kapitalmarkttransaktionen und bin sehr gerne auch Ihr erster Ansprechpartner, wenn es um die Durchführung Ihrer Hauptversammlung geht. Wir denken zielorientiert aus Sicht unserer Mandanten und zeichnen uns durch eine Hands-on-Mentalität aus. Willkommem bei Osborne Clarke!