Arbeitsrecht

Update: Corona-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) verlängert und neue klarstellende Regelungen

Veröffentlicht am 12th Mar 2021

Die derzeit geltende Corona-ArbSchV wird bis zum 30. April 2021 verlängert. Weil die pandemische Lage nach wie vor kritisch ist, hält die Regierung es weiter für erforderlich, relevante Kontakte am Arbeitsplatz bzw. auf dem Weg zur Arbeit zu reduzieren, um das Infektionsrisiko zu senken. Erklärtes Ziel ist es, die wirtschaftliche Aktivität nicht einzustellen oder zu beschränken. Darüber hinaus hat das BMAS weitere v.a. klarstellende Änderungen der Regelungen vorgenommen und hierzu einen Referentenentwurf vorgelegt. Zu den bisher geltenden Regelungen verweisen wir auf unseren Blogbeitrag. Die neuen Regelungen treten am Tag nach der Verkündung in Kraft. Die Verkündung im Bundesanzeiger sollte bald erfolgen, weil die bisherige Verordnung bereits am 15. März 2021 ausläuft.

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* This article is current as of the date of its publication and does not necessarily reflect the present state of the law or relevant regulation.

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