Arbeitsrecht

Kein automatischer Verlust von Urlaubsansprüchen

Veröffentlicht am 13th Nov 2018

Der Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub darf nicht automatisch deshalb erlöschen, weil der Arbeitnehmer den Urlaub nicht beantragt hat. Der Urlaubsanspruch geht nur unter, wenn der Arbeitgeber nachweist, dass der Arbeitnehmer aus freien Stücken und in voller Kenntnis der Sachlage darauf verzichtet hat, seinen Urlaub zu nehmen. Der Arbeitgeber muss den Arbeitnehmer dabei auch in die Lage versetzt haben, seinen Urlaub tatsächlich rechtzeitig nehmen zu können.
(EuGH, Urteile vom 6. November 2018 – C-684/16 und C-619/16)

Erfahren Sie mehr auf unserem Arbeitsrechtblog.

Social Media

* This article is current as of the date of its publication and does not necessarily reflect the present state of the law or relevant regulation.

Sprechen Sie uns an

Interested in hearing more from Osborne Clarke?