Digitalisierung

Im Spannungsfeld zwischen Cybersecurity und Wettbewerb

Veröffentlicht am 13th Apr 2023

Die Automobilwelt ist im Umbruch. Bedrohungen der Cybersecurity verlangen von Fahrzeugherstellern angemessene Reaktionen. 

Im Fachbeitrag für RAW (März 2023) ziehen Elisabeth Macher und Paul Schmitz zusammen mit RA Dr. Frank-Bernd Weigand, Leiter Recht bei der A.T.U Gruppe, das folgende Fazit: 

Electric car charging

„Gleichzeitig muss der Wettbewerb auf dem Reparatur- und Ersatzteilmarkt geschützt werden. Wirksamer Wettbewerb lebt von einem unbeschränkten Zugang zum Fahrzeug; hierzu gehört zwingend der Zugang zum Fahrzeugdatenstrom über den OBD-Port. Tatsächlich ist jedoch das Spannungsverhältnis zwischen Fahrzeugsicherheit und wirksamem Wettbewerb keines, das der Fahrzeughersteller lösen muss; es ist durch den Gesetzgeber bereits bedacht und entsprechend geregelt worden. Der Schutz des Fahrzeugs vor Cybersecurity-Angriffen ist richtig und wichtig. Er darf aber nicht dazu führen, dass der Zugang freier Werkstätten zum Fahrzeug beschränkt wird. Für die Praxis bedeutet das: Cybersecurity-Maßnahmen können und müssen über das technische Design des Fahrzeugs umgesetzt werden, so dass etwa die Ausführung schadhafter Befehle während der Fahrt von vornherein nicht möglich ist. Die Einschränkung des Zugangs zum OBD-Port insgesamt ist dagegen keine rechtmäßige Option. Der Gesetzgeber wollte gerade vermeiden, dass der Hersteller über die Bestimmung von Zugangsbedingungen kontrolliert, wer mit ihm bzw. mit den mit ihm verbundenen Markenwerkstätten auf dem Reparatur- und Ersatzteilmarkt in Wettbewerb treten kann. Die Bedingungen für den Zugang hat er daher (selbst) abschließend geregelt.“

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* This article is current as of the date of its publication and does not necessarily reflect the present state of the law or relevant regulation.

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