Arbeitsrecht

Die Möglichkeit der digitalen Übermittlung von Bescheinigungen an die Agentur für Arbeit ist nun Pflicht

Veröffentlicht am 18th Jan 2023

Als Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sind Sie verpflichtet, auf Anforderung von ehemalig Beschäftigten oder der Agentur für Arbeit diverse Bescheinigungen auszustellen und diese zu übermitteln. Seit dem 1. Januar 2023 ist dies nicht mehr in Papierform möglich, sondern die elektronische Übermittlung über das sog. elektronische Meldeverfahren BEA („Bescheinigungen elektronisch annehmen“) verpflichtend.

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* This article is current as of the date of its publication and does not necessarily reflect the present state of the law or relevant regulation.

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