Arbeitsrecht

Corona-Sonderurlaubstage („Kinderkrankengeld“) für den Schul- und KiTa-Lockdown

Veröffentlicht am 19th Jan 2021

Beschlossen: die angekündigten „Corona-Sonderurlaubstage für Eltern“ haben neben dem Bundestag (14. Januar 2021) nun auch den Bundesrat (18. Januar 2021) passiert. Das Gesetz tritt rückwirkend zum 5. Januar 2021 in Kraft.

Wie aber sorgen zusätzliche Tage für das Kinderkrankengeld für einen Sonderurlaubsanspruch von Arbeitnehmer/innen während des Schul- und KiTa-Lockdowns?

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* This article is current as of the date of its publication and does not necessarily reflect the present state of the law or relevant regulation.

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