BAG bestätigt digitale Beteiligung von Betriebsräten
Veröffentlicht am 24th April 2024
Die Digitalisierung im Arbeitsverhältnis bleibt in der Wahrnehmung vieler Arbeitgeber hinter den Wünschen und Möglichkeiten der Praxis zurück. Exemplarisch hierfür steht die bislang geltende strenge Schriftform im Nachweisgesetz, die für jede Einstellung und die Änderung von Arbeitsbedingungen eine original-schriftliche Mitteilung des Arbeitgebers erfordert. Mittlerweile hat sich die Bundesregierung zu einer Abschwächung dieses Formerfordernisses bekannt. Doch das Gesetzgebungsverfahren läuft eher schleppend.
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