Coronavirus COVID-19

Annahmeverzug bei betrieblicher Quarantäneregel trotz Vorlage eines negativen Corona-Tests

Veröffentlicht am 13th Okt 2022

In zweieinhalb Jahren Pandemie haben sich verschiedene Regelungen zum Infektionsschutz abgewechselt. Teilweise haben Unternehmen auch strengere Hygienekonzepte aufgestellt als die jeweils geltenden gesetzlichen Vorgaben. In solchen Fällen stellt sich die Frage, wie mit dem Vergütungsanspruch der Arbeitnehmer zu verfahren ist. Nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) schuldet der Arbeitgeber Vergütung wegen Annahmeverzugs, wenn er dem Arbeitnehmer trotz Einhaltung der geltenden Infektionsschutzvorschriften den Zutritt zum Betriebsgelände verwehrt (BAG Urteil vom 10. August 2022 – 5 AZR 154/22). Auch für zukünftige Fälle, in denen ein betriebliches Hygienekonzept weitergehende Anforderungen aufstellt, wird diese Entscheidung zu berücksichtigen sein.

Lesen Sie mehr auf unserem Arbeitsrechtblog

Social Media

* This article is current as of the date of its publication and does not necessarily reflect the present state of the law or relevant regulation.

Sprechen Sie uns an

Interested in hearing more from Osborne Clarke?