Die internationale Wirtschaftskanzlei Osborne Clarke begeht den internationalen Frauentag 2018 auf digitale Art: Unter dem Motto #PressforProgress hebt die Kanzlei am 8. März bewusst ihre Anwältinnen in der Suchfunktion ihrer Website hervor.

Mit der Initiative will die Kanzlei die Leistungen ihrer insgesamt 433 Anwältinnen in den Mittelpunkt stellen. Beim Frauenanteil liegt Osborne Clarke im deutschen Kanzleivergleich weit vorne: Rund ein Drittel aller Anwälte sind weiblich. Auch auf Partnerebene liegt der Frauenanteil über dem Marktdurchschnitt. Jüngst wurde auf internationaler Ebene eine Diversity-Beauftragte eingestellt, die sich auch um Transparenz und Karriereperspektiven von Frauen kümmert. Davon profitieren auch die Anwältinnen in Deutschland: Sie können sich auf spezifischen Veranstaltungen informieren, voneinander lernen und sich vernetzen.

Carsten Schneider, Managing Partner von Osborne Clarke: „Unsere Kanzleikultur lebt auch von Vielfalt und Gleichberechtigung. Wo das nicht automatisch gegeben ist, sind besondere Maßnahmen erforderlich. Wir wollen unseren Mitarbeiterinnen die gleichen Entwicklungsmöglichkeiten bieten wie den Männern.”

Osborne Clarke ist Mitglied des Vereins Charta der Vielfalt e. V und hat sich damit verpflichtet ein Arbeitsumfeld zu schaffen, das frei von Vorurteilen ist. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollen Wertschätzung erfahren – unabhängig von Geschlecht, Nationalität, ethnischer Herkunft, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter, sexueller Orientierung und Identität.

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