Jan Herrmann berät nationale und internationale Unternehmen im Finanzaufsichtsrecht.

Zu seinen Schwerpunkten gehören die Strukturierung von alternativen Investments wie geschlossene Alternativen Investmentfonds (AIF), mit einem Schwerpunkt auf Investmentfonds mit ESG-Bezug. Außerdem berät Jan Herrmann zu sonstigen alternativen Investments wie Genussrechten.

Jan unterstützt Mandanten im Finanzaufsichtsrecht, z. B. bei BaFin-Verfahren. Bei der Strukturierung von geschlossenen Investmentfonds (VC, PE, Private Debt, Immobilien, erneuerbare Energien und weiteren Asset-Klassen) berät er insbesondere Kapitalverwaltungsgesellschaften, auch im Bereich der ESG-Regulierung auf Produkt- und Unternehmensebene.

Nach seiner Ausbildung zum Bankkaufmann bei einer von Deutschlands größten Privatbanken studierte Jan Jura in Köln. Sein Referendariat absolvierte er in Köln und Bristol.

Seit Januar 2018 ist Jan in Köln als Rechtsanwalt für Osborne Clarke tätig.

Er publizierte bereits in Fachzeitschriften und hält Vorträge zu finanzaufsichtsrechtlichen Themen.

Er betreibt den Osborne Clarke FinTech Blog.

Token Gruppe

Osborne Clarke berät Token Gruppe zu BaFin-Erlaubnis, lesen Sie hier mehr

Earlybird

Osborne Clarke berät Earlybird bei der Beteiligung an Bitwala, lesen Sie hier mehr

Kontaktdaten Jan
Teilen

News