Jan Marco Aatz berät Unternehmen zu allen Aspekten des deutschen und europäischen Kartell- und Fusionskontrollrechts.

Er vertritt Unternehmen in Kartell-, Missbrauchs- und Fusionskontrollverfahren vor dem Bundeskartellamt und der Europäischen Kommission sowie vor Gericht. Zudem berät er Unternehmen zu allen kartellrechtlichen Aspekten im Rahmen von Kooperationen (insbesondere im Zusammenhang mit Forschungs- und Entwicklungskooperationen sowie Vertriebskooperationen), bei der Ausgestaltung von Vertriebssystemen und Vertriebsverträgen sowie der Gestaltung von kartellrechtlichen Compliance-Programmen.

Marco veröffentlicht regelmäßig zu kartellrechtlichen Themen und verfügt über besondere sektorspezifische Erfahrung in den Bereichen Life Sciences and Healthcare sowie Retail and Consumer.

Er studierte Jura an der Ruhr-Universität Bochum. Während des Studiums und Referendariats spezialisierte er sich auf das Kartellrecht und absolvierte Stationen beim Bundeskartellamt, der Deutschen Telekom in Bonn und einer internationalen Wirtschaftskanzlei in Düsseldorf. Seit 2018 ist er bei Osborne Clarke tätig.

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