Jan Marco Aatz berät Unternehmen zu allen Aspekten des deutschen und europäischen Kartell- und Fusionskontrollrechts.

Er vertritt Unternehmen in Kartell-, Missbrauchs- und Fusionskontrollverfahren vor dem Bundeskartellamt und der Europäischen Kommission sowie vor Gericht. Zudem berät er Mandanten zu kartellrechtlicher Compliance und kartellrechtlichen Aspekten bei der Vertragsgestaltung.

Jan Marco studierte Jura an der Ruhr-Universität Bochum. Während des Referendariats spezialisierte er sich auf das Kartellrecht und absolvierte Stationen beim Bundeskartellamt, der Deutschen Telekom in Bonn und einer internationalen Wirtschaftskanzlei in Düsseldorf. Seit 2018 ist er bei Osborne Clarke tätig.

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