Die Agentur Feldmann und Schultchen Design Studio hatte für die Carlsberg – Gruppe das Design entworfen, sich aber vertraglich vorbehalten, der Rechteübertragung an Dritte zuzustimmen. Zwischenzeitlich wurde die Marke vom Konkurrenten Oettinger gekauft – ohne Zustimmung der Agentur. Die wehrte sich gegen die Rechtsverletzung und erhob Klage beim Landgericht Hamburg. Die Hamburger Richter gaben ihr Recht.

In dem Verfahren entschieden die Richter unter anderem, dass das mehrfach preisgekrönte Design schutzwürdig sei. 

Dr. Matthias Kloth, Partner bei Osborne Clarke, vertritt die Agentur in dem Rechtsstreit: “Das Urteil ist ein wichtiger Erfolg für unsere Mandantin, um das zu verteidigen, wofür ihr Unternehmen steht: die Entwicklung neuer Marken und Designs, die funktionieren und daher wertvoll sind. Es ist eine der ersten instanzgerichtlichen Entscheidungen nach dem grundlegenden BGH-Urteil “Geburtstagszug” aus 2014, in der ein erleichterter Urheberschutz für Produktdesigns bejaht wurde. Damit ist das Urteil auch für andere Produktbereiche von erheblicher Bedeutung.”

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