Mit der Digitalisierung kommen auf alle Unternehmen große Veränderungen zu. Das bedeutet nicht nur Disruption, sondern auch Chance. Die Chancen dieses Wandels faszinieren uns und treiben uns an – denn sie ermöglichen es uns, unsere Mandanten jeden Tag auf ihrem Erfolgsweg zu begleiten.

Transformationsprojekte sind für uns Herausforderungen, die wir lieben. Im Team gehen wir mit neuen Denkweisen an die Dinge heran, schauen um die Ecken und finden die passende Lösung – so macht die Arbeit mit uns Spaß.

Als eine der ersten Kanzleien haben wir die Fragen unserer Mandanten nicht nur aus der rechtlichen Perspektive beantwortet, sondern insbesondere auch im Kontext ihrer jeweiligen Branche. Und das machen wir auch heute noch so. Auf diese Weise beraten wir unsere Mandanten rechtlich und wirtschaftlich zielorientiert und unterstützen sie bei den Herausforderungen, denen sie heute und zukünftig begegnen.

Es ist unsere besondere Unternehmenskultur, die es uns möglich macht, jenseits des Mainstreams zu denken. Das Commitment zu exzellenter Leistung, gepaart mit einer inspirierenden Arbeitsumgebung und einem begeisternden Team macht Osborne Clarke so attraktiv für die Menschen, die bei uns arbeiten. Diese Kultur schätzen auch unsere Mandanten, weil unser rechtlich und wirtschaftlich zielorientierter Beratungsansatz sie langfristig erfolgreicher macht. Unsere Kultur ist die Grundlage für unseren Erfolg. Wir schätzen und beschützen sie, wir leben und arbeiten nach unseren Werten und belohnen Verhaltensweisen, die diese Kultur fördern.

Das heißt auch: Verstaubte Stereotypen und ausgediente Formalitäten lassen wir hinter uns. Wir drängen voran, weil wir keine Zeit haben für starre Hierarchien und aufgeblähte Egos - wir nehmen uns lieber die Zeit für Energie und Perfektion. Die Kanzlei der Zukunft sollte die gesellschaftlichen Veränderungen um uns herum widerspiegeln. Deshalb fühlen wir uns der Förderung von Diversität verpflichtet und würdigen Innovationen und Erfolge in höchstem Maß.

Germany?page=2&paged=2 Unsere neuen Insights

Arbeitsrecht

Bevorstehende Betriebsratswahlen 2026: Was Arbeitgeber jetzt wissen müssen – Teil 4: Das Wahlausschreiben als Startschuss

In unserer Beitragsreihe zu den Betriebsratswahlen 2026 wurden in Teil 1 und 2 bereits der Betriebsbegriff und die Gestaltungsspielräume beim Betriebszuschnitt beleuchtet. Zudem wurde in Teil 3 dargestellt, wie Arbeitgeber reagieren können, wenn der Wahlvorstand beim Zuschnitt der Wahl falsch abbiegt. Stehen der betriebsratsfähige Zuschnitt und der Wahlvorstand fest, folgt der nächste entscheidende Schritt: das Wahlausschreiben. Es verbindet die inhaltlichen Vorentscheidungen zum Betriebsbegriff und zur Wählerschaft mit der konkreten Durchführung der Wahl und markiert den formellen Start der Wahlphase. Fehler in diesem Stadium sind eine zentrale Quelle für Wahlanfechtungen.Dieser Beitrag beleuchtet die Rolle und Bedeutung des Wahlausschreibens im Kontext der bereits dargestellten Struktur- und Zuschnittsfragen und zeigt, wie Arbeitgeber durch vorausschauende Organisation und eine strategisch kluge Zusammenarbeit mit dem Wahlvorstand zu einer rechtssicheren Wahl beitragen können.
15/01/2026
Lesedauer 1m
IT-Recht & Datenschutz

Datenschutz bei klinischen Studien: Handlungsbedarf für Sponsoren, Auftragsforschungsinstitute und Prüfzentren infolge der neuen „Standardvertragsklauseln zur Durchführung klinischer Prüfungen“

Um die Durchführung von klinischen Studien zu vereinfachen und zu beschleunigen, hat die Bundesregierung einheitliche vertragliche Regelungen für Studienverträge zwischen Sponsor und Prüfzentrum geschaffen: die neuen „Standardvertragsklauseln für die Durchführung klinischer Prüfungen“. Diese Standardvertragsklauseln beinhalten auch Regelungen zur Verarbeitung personenbezogener Daten. Was ist der Inhalt dieser Regelungen? Was bedeuten sie für Sponsoren und für Prüfzentren? Welcher Handlungsbedarf besteht in der Praxis?Spoiler: Aus unserer Sicht stellen die datenschutzrechtlichen Regelungen in den Standardvertragsklauseln eine gute Grundlage dar, die zur Verwendung in der Praxis aber noch angepasst werden sollten.
14/01/2026
Lesedauer 7m

Unsere Referenzen

Grover

Osborne Clarke berät Grover in EUR 45 Millionen Finanzierungsrunde, lesen Sie hier mehr

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hepster

Osborne Clarke berät hepster bei EUR 10 Millionen Finanzierungsrunde, lesen Sie hier mehr.

Highland Europe

Osborne Clarke berät Highland Europe in Finanzierungsrunde von Camunda, lesen Sie hier mehr

 

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RYDES

Osborne Clarke berät Mobildienstleister RYDES bei Ausgründung aus dem Lufthansa Innovation Hub, lesen Sie hier mehr

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VR Ventures / Redstone

Osborne Clarke hat VR Ventures / Redstone beim Investment im Rahmen der Seed-Finanzierungsrunde des Start-ups nuwo beraten, lesen Sie hier mehr.

VR Ventures/Redstone, coparion und Swiss Post Ventures

Osborne Clarke berät VR Ventures/Redstone, coparion und Swiss Post Ventures bei Seed-Runde von ContractHero, lesen Sie hier mehr.