Philipp Lührmann berät nationale und internationale Unternehmen, Projektentwickler und Energieversorgungsunternehmen in vertraglichen und regulatorischen Fragestellungen im Bereich der erneuerbaren Energien und Dekarbonisierungsprojekten. 

Sein Schwerpunkt liegt auf der Gestaltung und Verhandlung von Power Purchase Agreements (PPAs), Abnahme- und Lieferverträgen für Biomethan, Wasserstoff und andere RFNBO sowie der Vermarktung von Umwelteigenschaften wie Herkunftsnachweisen, THG-Quoten und Proofs of Sustainability.

Darüber hinaus berät er zu den regulatorischen Anforderungen des deutschen und europäischen Energiemarktes, einschließlich der Optimierung von Energiekosten in den Bereichen Strom- und Energiesteuer, individueller Netzentgelte sowie Umlagen und Abgaben, und zur Strukturierung von Direktleitungskonzepten. Philipp studierte in Göttingen und absolvierte sein Rechtsreferendariat in Berlin und New York.

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