Eric Romba ist einer der führenden Anwälte in Deutschland, wenn es um die Beratung in kapitalmarktrechtlichen Fragen an der Schnittstelle zur Digitalisierung geht. Er ist bekannt für sein unkonventionelles Denken und seine innovative Herangehensweise, um Mandanten bei der Entwicklung neuer Produkte in einem digitalen Plattform- und Blockchain-Umfeld zu unterstützen.

Erics Schwerpunkt liegt auf Kapitalmarkt- und Regulierungsfragen im Zusammenhang mit der Entwicklung von digitalen Geschäftsmodellen. Zu seinen Mandanten zählen Fintechs, Vermögensverwalter, Finanzdienstleister und Kreditinstitute.  

Eric ist seit 2003 als Rechtsanwalt zugelassen. In seiner beruflichen Laufbahn war er im Deutschen Bundestag tätig, leitete einen Branchenverband und arbeitete für mehrere renommierte Kanzleien, bevor er 2022 als Partner zu Osborne Clarke kam.

Eric Romba genießt einen immer größeren Bekanntheitsgrad im deutschen Startup- und FinTech-Ökosystem. Als Anwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht ist er auf Blockchain-, Krypto- und Digitalisierungsprojekte spezialisiert und tritt regelmäßig auf Thought-Leadership-Konferenzen im Finanzsektor auf.

Osborne Clarke gehört 2023 laut WirtschaftsWoche erneut zu den „Renommiertesten Kanzleien für Bank- und Finanzrecht“. Zudem zeichnete die Wirtschaftszeitschrift Eric als TOP Anwalt 2023 für Bank- und Finanzrecht aus.

Helping you succeed in tomorrow's world

Wir sehen eine schnelle Entwicklung auf den Kapitalmärkten. Finanzdienstleistungen und Finanzprodukte entwickeln sich in großer Geschwindigkeit vom klassischen "bricks and mortar" Banking über digitales und online Banking bis hin zu embedded finance. 

Diese rasante Entwicklung ist eine große Herausforderung für etablierte Institute. Sie müssen sich ihre Technologien in einem stark regulierten Markt anpassen. Außerdem müssen sie sich an den Bedürfnissen ihrer Kunden orientieren. Der Verkauf von Dienstleistungen und Produkten wird von den Kunden und ihrer Perspektive bestimmt.

Mit meiner Beratung helfe ich entweder etablierten Instituten, sich an die neue Welt anzupassen, oder unterstütze Herausforderer dabei, sich innerhalb des regulatorischen Rahmens zu bewegen. 

Neben meinen juristischen Kenntnissen verfüge ich über ein breites Verständnis für digitale Technologien und technische Prozesse. Ich bin der festen Überzeugung, dass man den rechtlichen Rahmen durch technische Einrichtungen gestalten kann und umgekehrt.

Anwalt zu sein bedeutet nicht nur, Rechtsberatung zu leisten. Ich habe einen ganzheitlichen Ansatz und möchte gemeinsam mit meinen Mandanten Unternehmen entwickeln.

Zinsbaustein

EU-Crowdfunding-Erlaubnis: Zinsbaustein erlangt mit Osborne Clarke Lizenz als EU-Schwarmfinanzierungsdienstleister. Lesen Sie hier mehr.

G2 Venture Partners

Osborne Clarke hat Investor G2 Venture Partners bei der Investition in das Energie-Start-up 1KOMMA5° beraten. Lesen Sie hier mehr. 

Klima Energy Transition Fund

Osborne Clarke berät Klima Energy Transition Fund bei Series-B-Finanzierungsrunde der digitalen Energiehandelsplattform Enmacc, lese Sie hier mehr

Upvest

Dr. Robert Oppenheim und Eric Romba von Osborne Clarke beraten Upvest bei Wertpapierhandelsbanklizenzen, lesen Sie hier mehr

HANSAINVEST

Osborne Clarke berät HANSAINVEST bei Umsetzung von Spezial-AIF für Kryptowerte-Investments, lesen Sie hier mehr

Hauck Aufhäuser Lampe

Osborne Clarke berät Hauck Aufhäuser Lampe bei Lizenzierung von Krypto-KVG, lesen Sie hier mehr

Bitbond Finance GmbH

Beratung bei der ersten Blockchain-basierten Wertpapieremission in Deutschland mit Genehmigung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) nach dem EU-Prospektrecht

eSec GmbH

Beratung zur Emission des ersten Krypto-Wertpapiers in Deutschland nach dem neuen Gesetz über elektronische Wertpapiere (eWpG)

CRR-Kreditinstitut

Beratung bei der Beantragung der Erlaubnis und Erstellung des Organisationshandbuchs für eine Voll-Kapitalverwaltungsgesellschaft in Deutschland für Investitionen in digitale Assets

Service KVG

Beratung beim ersten in Deutschland angebotenen offenen Spezialfonds der ausschließlich in Kryptowährungen investiert

Crowdfunding Plattform

Beratung bei der Beantragung einer ECSP-Lizenz nach dem EU ECSP-Gesetz

Iconic Holding GmbH

Beratung bei der Emission von Bitcoin unterlegten  Exchange-Traded-Notes und dem Listing am regulierten Markt in Frankfurt und anderen Börsen in Europa

Verschiedene Mandanten

Beratung bei der Beantragung von mehr als 15 Erlaubnissen für verschiedene Finanzdienstleistungserlaubnisse nach dem Kreditwesengesetz (KWG) und dem Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG), u.a. Wertpapierhandelsbank, Kryptoverwahrung, Anlagevermittlung, Wertpapierregisterführung

Asset-manager

Beratung bei der Auflegung von geschlossenen Immobilien-AIFs

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