Dr. Marc Störing ist auf datenschutzrechtliche Beratung spezialisiert und hat einen starken technischen Hintergrund.

Er berät intensiv zum deutschen und Europäischen Datenschutzrecht. Häufig berät er dabei zu technologienahen Fragen. Bevor er 2008 zu Osborne Clarke gewechselt ist, hat er eine international mehrfach ausgezeichnete Software erstellt. Mandanten profitieren von seinem ausgeprägten technischen Verständnis rund um Softwareentwicklung und IoT.

Er ist erfahren im Austausch mit Datenschutzbehörden, auch bei streitigen Verfahren. Einen besonderen Schwerpunkt bildet dabei die Beratung zum Arbeitnehmerdatenschutzrecht.

Als Geschäftsführer der OC Services GmbH ist er darüber hinaus bestens mit der eher internen Perspektive des Datenschutzbeauftragen vertraut.

Über besondere Expertise verfügt er schließlich im Bereich des Signaturrechts und der eIDAS-Verordnung.

Marc Störing ist ein erfahrener und sehr versierter Kollege der den pragmatischen Ton trifft. An ihn und sein Team ausgelagerte Themen werden kompetent und bedarfsgerecht bearbeitet, hierbei werden stets umsetzbare und nicht konstruierte Ansätze verfolgt und dadurch auch nur angemessener Aufwand generiert.“

Legal 500

Helping you succeed in tomorrow's world

Viele Ihrer Herausforderungen sind von technologischen Neuerungen geprägt. Und technologische Neuerung sind genau das, was mich fasziniert - deshalb habe ich in der Vergangenheit Software entwickelt und immer wieder Beiträge in Computerzeitschriften verfasst. 

Heute fasziniert mich die Verbindung aus technologischen Neuerungen und rechtlichen Fragen. Zentrale Rolle spielt dabei meist der Datenschutz. Und erst mit meinem technischen Hintergrund wird Beratung damit für Sie so ganzheitlich, dass Sie damit zukünftige Herausforderungen bestens meistern können.

https://www.youtube.com/watch?v=__i-yS-YXO8

Juve
 

FUNKE Digital

Osborne Clarke berät FUNKE Digital bei der Übernahme von Truffls. Lesen Sie hier mehr. 

G2 Venture Partners

Osborne Clarke hat Investor G2 Venture Partners bei der Investition in das Energie-Start-up 1KOMMA5° beraten. Lesen Sie hier mehr. 

Redstone

Osborne Clarke berät Redstone beim Investment in Careloop, lesen Sie hier mehr

Allcargo Logistics

Osborne Clarke berät Allcargo Logistics beim Erwerb von Anteilen an der Fair Trade GmbH, lesen Sie hier mehr

OSF Digital

Osborne Clarke berät OSF Digital beim Kauf von netnomics, lesen Sie hier mehr

Galileo Global Education Deutschland

Osborne Clarke berät Galileo bei Übernahme der Fernhochschule AKAD University, lesen Sie hier mehr

Europäische Kommission

Beratung zu Fragen des Datenaustauschs im Transportsektor

Weltweit führendes Versicherungsunternehmen

Erarbeitung von Anonymisierungsstrategien

Großer Immobilieninvestor

Umfangreiche Begleitung in der Digitalisierung der Gebäude 

Weltweit agierendes Beratungsunternehmen

Beratung zu umfassenden Fragen des Arbeitnehmerdatenschutzes

Token Gruppe

Osborne Clarke berät Token Gruppe zu BaFin-Erlaubnis, lesen Sie hier mehr

CoStar Group

Osborne Clarke berät CoStar Group bei der Akquisition der Emporis GmbH, lesen Sie hier mehr

Handelsblatt

Osborne Clarke als „Kanzlei des Jahres Deutschland 2020“ ausgezeichnet, lesen Sie hier mehr

ControlExpert

Osborne Clarke berät Gesellschafter von ControlExpert beim Verkauf einer Mehrheitsbeteiligung an Allianz X, lesen Sie hier mehr

Kanzlei des Jahres 2019 für IT & Datenschutz und Technologie & Medien

Das Fachmedium JUVE hat die internationale Wirtschaftskanzlei Osborne Clarke zweimal zur Kanzlei des Jahres 2019 gekürt, lesen Sie hier mehr

Gesamtverband Autoteile-Handel

In einem Musterprozess des Gesamtverband Autoteile-Handel e.V. – Mandant der internationalen Wirtschaftskanzlei Osborne Clarke – gegen den Fahrzeughersteller Scania hat der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) heute eine weitere wegweisende Entscheidung zugunsten des Wettbewerbs im Automobilsektor gefällt (Rechtssache C-319/22), lesen Sie hier mehr.

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