Adriana Wolf berät als Anwältin in der Praxisgruppe im Bereich des Bank- und Kapitalmarktrechts sowie des Zahlungsverkehrsrechts.

Der Schwerpunkt ihrer Tätigkeit liegt in der Beratung von Banken, Finanzinstituten, Zahlungsdienstleistern und FinTechs, insbesondere im Bereich des Zahlungsverkehrsrechts, des Bankrechts sowie des Zahlungsaufsichtsrechts.

Adriana unterstützt Mandanten unter anderem bei der Digitalisierung von Zahlungsverkehrs-, Finanzdienstleistungs- und Bankprodukten und ist Mitglied des Financial Services Sektors von Osborne Clarke.

Ein weiterer Schwerpunkt ihrer Arbeit liegt in der Beratung von expandierenden internationalen Mandanten im Hinblick auf die anwendbaren regulatorischen Vorgaben.

Darüber hinaus hat sie Erfahrung in der Beratung von Kreditgebern und Kreditnehmern in Zusammenhang mit der Kreditvergabe, Projektfinanzierungen, Akquisitionsfinanzierungen und Venture Debt.

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