Eine Open-Source-Komponente ist schnell eingebaut. Die Rechtsfragen entstehen dabei selten bei der Auswahl einer Komponente, sondern auf dem Weg danach: beim Einbauen, beim Ausliefern, beim Patchen, bei der Veröffentlichung eigener Projekte. Diesen Weg begleiten wir seit über 15 Jahren, von der ersten Schulung bis zum Streitfall. Und für die Prüfung im Alltag gibt es die FOSSmatrix, die rechtliche Bewertung von OSS-Lizenzen per Klick.
Verstehen
Am Anfang steht das Wissen um die Spielregeln. In Schulungen, Seminaren und Workshops vermitteln wir die Grundprinzipien von Open Source, die wichtigsten Lizenzen und deren Pflichten. So wächst eigenes Know-how im Unternehmen, vom Entwicklungsteam bis zur Rechtsabteilung.
Regeln
Eine Open-Source-Policy übersetzt das eigene Risikoprofil in klare Abläufe. Wir setzen sie auf, definieren die erforderlichen Prozessschritte und begleiten die Einführung, bis die Policy im Alltag angekommen ist. Standardisierte Checklisten gehören dazu.
Prüfen
Was steckt in der Software, und was folgt daraus? Einzelne Komponenten werden gescannt, dokumentiert und rechtlich bewertet, Lizenz für Lizenz und bezogen auf die konkrete Verwendung. Mit der FOSSmatrix läuft ein Großteil dieser Prüfung standardisiert und skalierbar: über 200 bewertete Lizenzen, 68 Prüfkriterien, jede Bewertung begründet.
Ausliefern
Mit dem Produkt müssen auch die Compliance-Artefakte das Haus korrekt verlassen. Eine Musterdokumentation macht die Umsetzung schnell und einheitlich, auch in Sonderfällen wie Embedded Software, IoT oder Geräten ohne Benutzerschnittstelle.
Veröffentlichen
Eigene Software als Open Source freizugeben ist eine strategische Entscheidung. Wir beraten bei der Lizenzwahl, strukturieren das Projekt und erstellen Contributor License Agreements und Contribution Policies.
Verteidigen
Wenn es Streit gibt, zählen Erfahrung und Tempo. Wir vertreten Unternehmen in Auseinandersetzungen wegen OSS-Lizenzverletzungen und setzen Compliance-Maßnahmen um, wenn es schnell gehen muss.
Eine Lizenzverletzung ist eine Urheberrechtsverletzung. Das Instrumentarium zur Verfolgung von Verletzungen reicht entsprechend weit:
Unterlassung – sofortiger Verkaufsstopp für sämtliche betroffenen Produkte
Rückruf – Entfernung der Produkte aus den Vertriebswegen
Produktänderung – kurzfristige Entfernung oder Austausch von OSS-Komponenten
Schadensersatz – auch bei kostenlos verfügbarer Software
Aufwendungserstattung – Anwaltskosten und Vertragsstrafen, soweit vereinbart
Patentleft-Effekt – Verlust softwarebezogener Patente
Warum Osborne Clarke
- Technischer Hintergrund: mehrere unserer Anwältinnen und Anwälte haben selbst als Softwareentwickler gearbeitet
- Über 15 Jahre Praxis aus Open-Source-Mandaten
- OpenChain-Partner, auf Wunsch bis zur Zertifizierung
- Mehrfach erfolgreiche Vertretung in Verfahren wegen OSS-Lizenzverletzungen
- Aus dieser Praxis ist die FOSSmatrix entstanden
- Vertragsgestaltung und M&A-Prüfungen rund um Open Source gehören ebenfalls zum Alltag, standortübergreifend und eingespielt.