Von vielen als die nördlichste Stadt Italiens gepriesen: unser südlichster Standort im NOVE, mit modernsten Räumlichkeiten und in perfekter Lage – Park und Bahnstation befinden sich in direkter Umgebung.

Wie Sie uns finden


Flugzeug

Unser Büro ist gerade einmal 30 Taximinuten vom Münchner Flughafen entfernt. Sie können auch mit der S8 (Richtung Herrsching) oder der S1 (Richtung Ostbahnhof) zum Hauptbahnhof fahren. Folgen Sie dann der Beschreibung unter „Zug“.

Zug

Vom Münchner Hauptbahnhof erreichen Sie uns in 10 Minuten mit dem Taxi. Alternativ können Sie auch mit den S-Bahn-Linien S1, S3, S4 oder S8 zwei Haltestelle weiter zur Haltestelle Donnersbergerbrücke fahren. Von dort sind es nur noch 5 Minuten zu Fuß.

Auto

GPS: Geben Sie das Ziel Lilli-Palmer-Straße 2, 80636 München ein, wenn Sie direkt vor Ort parken möchten.

Die Tiefgaragenstellplätze im 1. UG und 2. UG sind für Besucher vorgesehen. Aus der Tiefgarage im 1. UG kommend erfolgt der Zutritt für Besucher ausschließlich über Kern P ins EG.

Eine der dynamischsten Wirtschaftskanzleien Deutschlands

Als dynamische Wirtschaftskanzlei begleiten wir unsere Mandantschaft auf ihrem Weg in die Zukunft. In einer sich rasant verändernden Wirtschaftslandschaft unterstützen wir sie bei wichtigen Transformationen und bauen rechtssichere Brücken in die Welt von morgen. In jedem Rechtsgebiet und für jeden wirtschaftlichen Sektor arbeiten Spezialisten-Teams und Fachanwält:innen – mit gebündelter Kompetenz, leidenschaftlich und engagiert.

Weitere Büros in Germany

48.144888888889, 11.537694444444

Office Address

NOVE Lilli-Palmer-Straße 2 80636 Munich Deutschland

Germany Unsere neuen Insights

Public law

Zwischen Regel 40.2 und 50.2: Der Fall Manizha Talash und die Grenzen der Meinungsäußerung im Kontext der olympischen Spiele

Zwischen Meinungsfreiheit und Propagandaverbot: Der Fall Manizha Talash legt die Bruchlinien im IOC-Regelwerk offen. Mit „Free Afghan Women“ setzte die afghanische Athletin ein klares Menschenrechtsstatement – und wurde postwendend disqualifiziert. Im Lichte von Regel 40.2 und 50.2 der IOC‑Charta geht es nun um die Grenzen zulässiger Ausdrucksformen, um Gleichbehandlung und um die Frage, wie Sportverbände ihre Verantwortung für Menschenrechte mit der Integrität des Wettkampfs in Einklang bringen können.
27/10/2025
Lesedauer 5m
Digitale Regulierung

Digital Fairness Act Unpacked: Bereichsübergreifende Themen

Die Deadline zur Teilnahme an der Konsultation der Europäischen Kommission zum Digital Fairness Act (DFA) rückt näher. Rückmeldungen können noch bis zum 24. Oktober eingereicht werden.Die öffentliche Konsultation ist Teil der Evaluierung der Kommission, mit der untersucht wird, ob das EU-Verbraucherrecht für unsere digitale Umgebung zweckmäßig ist und ob neue Regulierungen erforderlich sind, um digitale Fairness für Verbraucher:innen sicherzustellen.Dieser abschließende Beitrag unserer Miniserie konzentriert sich auf Abschnitt neun der Konsultation. Hier werden Querschnittsthemen behandelt, zu denen die Kommission Meinungen zur möglichen Einführung weiterer spezifischer Maßnahmen einholt. Ziel ist es, den Verbraucherschutz zu verbessern, dessen Durchsetzung zu stärken und das Funktionieren des Binnenmarkts in der digitalen Umgebung zu fördern.
23/10/2025
Lesedauer 5m
Digitale Regulierung

Digital Fairness Act Unpacked: Vereinfachungsmaßnahmen

Die öffentliche Konsultation zu dem Digital Fairness Act endet in wenigen Tagen, am 24. Oktober. Bis dahin können Unternehmen, Verbände und andere Interessensträger ihre Perspektive in den Gesetzgebungsprozess einbringen.In unserer Miniserie „Digital Fairness Act unpacked” beleuchten wir alle Kernthemen der Konsultation. Dieser Beitrag stellt die Überlegungen der Europäischen Kommission zu Vereinfachungsmaßnahmen im Rahmen des DFA dar und erklärt, warum solche Maßnahmen ergriffen werden und wie diese umgesetzt werden sollen.
21/10/2025
Lesedauer 5m