Von vielen als die nördlichste Stadt Italiens gepriesen: unser südlichster Standort im NOVE, mit modernsten Räumlichkeiten und in perfekter Lage – Park und Bahnstation befinden sich in direkter Umgebung.

Wie Sie uns finden


Flugzeug

Unser Büro ist gerade einmal 30 Taximinuten vom Münchner Flughafen entfernt. Sie können auch mit der S8 (Richtung Herrsching) oder der S1 (Richtung Ostbahnhof) zum Hauptbahnhof fahren. Folgen Sie dann der Beschreibung unter „Zug“.

Zug

Vom Münchner Hauptbahnhof erreichen Sie uns in 10 Minuten mit dem Taxi. Alternativ können Sie auch mit den S-Bahn-Linien S1, S3, S4 oder S8 zwei Haltestelle weiter zur Haltestelle Donnersbergerbrücke fahren. Von dort sind es nur noch 5 Minuten zu Fuß.

Auto

GPS: Geben Sie das Ziel Lilli-Palmer-Straße 2, 80636 München ein, wenn Sie direkt vor Ort parken möchten.

Die Tiefgaragenstellplätze im 1. UG und 2. UG sind für Besucher vorgesehen. Aus der Tiefgarage im 1. UG kommend erfolgt der Zutritt für Besucher ausschließlich über Kern P ins EG.

Eine der dynamischsten Wirtschaftskanzleien Deutschlands

Als dynamische Wirtschaftskanzlei begleiten wir unsere Mandantschaft auf ihrem Weg in die Zukunft. In einer sich rasant verändernden Wirtschaftslandschaft unterstützen wir sie bei wichtigen Transformationen und bauen rechtssichere Brücken in die Welt von morgen. In jedem Rechtsgebiet und für jeden wirtschaftlichen Sektor arbeiten Spezialisten-Teams und Fachanwält:innen – mit gebündelter Kompetenz, leidenschaftlich und engagiert.

Weitere Büros in Germany

48.144888888889, 11.537694444444

Office Address

NOVE Lilli-Palmer-Straße 2 80636 Munich Deutschland

Deutschland Unsere neuen Insights

Arbeitsrecht

Reihenfolge entscheidet: Massenentlassungsanzeige vor Abschluss des Konsultationsverfahrens macht Kündigung dauerhaft unwirksam

Weitere BAG-Entscheidung zulasten von Arbeitgebern bei MassenentlassungenDas Bundesarbeitsgericht (BAG) hat mit Urteil vom 1. April 2026 (6 AZR 152/22) entschieden: Eine Massenentlassungsanzeige, die vor Abschluss des Konsultationsverfahrens mit dem Betriebsrat erstattet wird, ist fehlerhaft – mit der Folge, dass sämtliche darauf gestützten Kündigungen unwirksam sind. Bereits ein einzelner Verfahrensfehler in der zeitlichen Abfolge kann die gesamte Massenentlassung zu Fall bringen.
07/05/2026
Lesedauer 1m
Handel und Konsumgüter

Unvollständige und fehlerhafte Arbeitszeiterfassung in Unternehmen

In vielen Unternehmen wird Arbeitszeit noch immer „Pi mal Daumen“ erfasst: fünf Minuten abgerundet, Überstunden nicht gebucht, Pausen pauschal abgezogen. Was pragmatisch wirken mag, kann allerdings erhebliche rechtliche Folgen haben – bis hin zu persönlichen strafrechtlichen Risiken für Geschäftsführung und Vorstand. Für Arbeitgeber ist es daher unbedingt erforderlich, die Zeiterfassung im Unternehmen lückenlos und rechtssicher zu gestalten.
13/04/2026
Lesedauer 3m