Pascale Rey berät nationale und internationale Mandanten im Handels-, Vertriebs- und allgemeinen Vertragsrecht.

Ihre Tätigkeit umfasst die Prüfung und die Gestaltung von handelsrechtlichen Verträgen. Daneben vertritt sie Mandanten sowohl in außergerichtlichen als auch gerichtlichen Streitigkeiten. 

Pascale studierte Rechtswissenschaften an der Universität Augsburg. Ihr Referendariat absolvierte sie am OLG München. Seit Februar 2022 ist sie als Anwältin für Osborne Clarke tätig.

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