Lea Hauser

Lea Hauser berät Unternehmen zu allen Aspekten des deutschen und europäischen Kartell-, Fusionskontroll- und Investitionskontrollrechts.
Sie vertritt und berät Unternehmen in Kartell-, Missbrauchs- und Fusionskontrollverfahren vor dem Bundeskartellamt und der Europäischen Kommission sowie vor Gericht. Zudem berät Lea Unternehmen zu kartellrechtlicher Compliance und kartellrechtlichen Aspekten bei der Gestaltung von Verträgen und Vertriebssystemen. Sie berät außerdem zur Investitionskontrolle (Foreign Direct Investment, FDI).
Sie studierte Rechtswissenschaften in Bonn. Während des Studiums und Referendariats spezialisierte sie sich auf das Kartellrecht und sammelte praktische Erfahrungen beim Bundeskartellamt, einem international tätigen Kosmetikunternehmen, sowie bereits im Kartellrechtsteam von Osborne Clarke.
Vor ihrem Wechsel zu Osborne Clarke 2025 war Lea mehrere Jahre in der Kartellrechtspraxis einer führenden internationalen Kanzlei in Köln/Düsseldorf als Rechtsanwältin tätig.