Life Sciences und Healthcare News Infusion | Januar 2026
Veröffentlicht am 12th Januar 2026
Willkommen zur monatlichen Osborne Clarke News Infusion für den Life Sciences and Healthcare Sektor! Monat für Monat kuratieren wir für Sie kompakt die wichtigsten Rechts-Updates aus Deutschland und der EU sowie anstehende Veranstaltungen. So behalten Sie regulatorische Änderungen, Rechtsprechungstrends und relevante Branchentermine im Blick – praxisnah und fokussiert.
Deutschland – neue Gesetzgebung und Gesetzesvorhaben
- Gesetz zur Reform der Notfallversorgung – neu
- Am 17.November 2025 hat das Bundesministerium einen Referentenentwurf erstellt zur Änderung der Notfall- und Akutversorgung
- Hintergrund: Die beiden parallelen Anlaufstellen 116117 (Kassenärztliche Vereinigungen) und 112 (Rettungsleitstellen) führen häufig zu Fehlsteuerungen und zur Überlastung von Notaufnahmen und Rettungsdienst, obwohl viele Fälle von Hilfesuchenden vertragsärztlich versorgbar wären;
- Ziel: Für alle Hilfesuchenden eine bundesweit einheitliche und gleichwertige Notfallversorgung zu gewährleisten
- KV-Notdienst wird ausgebaut: u.a. Akutfallermittlung, aufsuchende Versorgung rund um die Uhr; 112 bleibt für Notrufe.
- Flächendeckende Notfallzentren (INZ) aus Krankenhaus-Notaufnahme, KV-Notdienstpraxis und zentraler Ersteinschätzung; Teilnahme für KVen und Krankenhäuser verpflichtend, mit optionalen Kooperationspraxen und spezifischen Lösungen für Kinder (INZ oder telemedizinische Unterstützung).
Stand: 17.11.2025- Gesetz zur Änderung des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes (NpSG) – Update
- Bundestag verabschiedete am 13. November das Gesetz zur Änderung des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes (NpSG): Verbot von Lachgas und K.O.-Tropfen.
- Der Bundesrat hat am 19. Dezember 2025 zugestimmt
- Übergangsfrist von 3 Monaten nach Verkündung des Gesetzes bis zum Inkrafttreten (April 2026) vorgesehen
- Ziel des Gesetzes ist es, die Gesundheit der Bevölkerung und des Einzelnen, insbesondere von Jugendlichen und jungen Erwachsenen, vor den Gefahren, die mit dem Konsum von NPS verbunden sind, zu schützen
- Medizinalcannabisgesetz (MedCanG) – Update
- Der Bundesrat hat am 21. November 2025 zum Regierungsentwurf Stellung genommen und Änderungen vorgeschlagen, die die Bundesregierung größtenteils ablehnt. Die 1. Lesung im BT war am 18. Dezember 2025.
- Der Entwurf sieht insgesamt deutliche Verschärfungen für die Verschreibung und Abgabe von medizinischem Cannabis vor und beinhaltet weitere Besonderheiten gegenüber anderen verschreibungspflichtigen Medikamenten.
- Verschreibungen von Medizinalcannabis sollen demnach nur nach persönlichem Arzt‑Patienten‑Kontakt in der Praxis oder per Hausbesuch, und Folgeverschreibungen nur bei persönlichem Kontakt innerhalb der letzten vier Quartale in derselben Praxis erfolgen.
- Verbot des Versandes von Medizinalcannabis an Endverbraucher.
- Am 14.01.26 steht die öffentliche Anhörung des Gesundheitsausschusses an.
- Gesetz zur Anpassung der Krankenhausreform (KHAG) – Update
- Nach der Veröffentlichung eines Referentenentwurfs vom 5. August 2025 wurde dieser durch das Kabinett am 8. Oktober 2025 als Gesetzesentwurf beschlossen
- Das Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) ist ein jüngerer Gesetzentwurf, der die Umsetzung des KHVVG nachjustiert; Bundesrat, 1. Durchgang: 21. November 2025
- Zur Sicherstellung einer flächendeckenden Versorgung für Kliniken sollen erweiterte Ausnahmen und Kooperationsmöglichkeiten ermöglicht werden, die den Ländern mehr Flexibilität bei der Krankenhausplanung gewähren.
Europäische Union – neue Gesetzesvorhaben
- Verpflichtung zur Nutzung der EU‑Datenbank Eudamed für Hersteller von Medizinprodukten und In‑vitro‑Diagnostika durch MDR (EU 2017/745) und IVDR (EU 2017/746) – neu
Kommissionsbeschluss vom 27. November 2025:
- Implementierung von vier der sechs Module der EU‑Datenbank ab 26. Mai 2026
- Die Kommission bestätigt die Funktionsfähigkeit der folgenden Eudamed-Module nach Art. 34 Abs. 2 MDR:
- The "Actor" module (Akteure-System zur Registrierung)
- The "UDI/Device" module (Einheitliche Produktkennzeichnung ),
- The "NB/Certificates" module, and
- The "Market Surveillance" module.
- Damit ist die sechsmonatige Übergangsfrist für die zwingende Nutzung von Eudamed in Gang gesetzt.
- Ab dann ist die SRN (Registrierung und Validierung durch die nationale Behörde) verpflichtend für: Behördengänge, Zertifikate, Vigilanz- und Studiomeldungen.
- Risiken bei Nicht‑Nutzung: Verzögerungen oder Verhinderung des Inverkehrbringens, Probleme bei Zertifizierungen, aufsichtsrechtliche Maßnahmen/Sanktionen.
Aktuelle Rechtsprechung
- Unzulässige Werbung für den Bezug verschreibungspflichtiger Medikamente mit mittelbar wirkenden Preisnachlässen - Gutscheinwerbung II
BGH, Urt. v. 6. November 2025 – I ZR 182/22, GRUR 2025, 1861:
- Der Tatbestand des § 7 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 Buchst. a HWG, der Werbegaben und Zuwendungen ausnahmsweise gestattet, wenn sie in einem bestimmten oder auf bestimmte Art zu berechnenden Geldbetrag gewährt werden, erfasst nicht die Auslobung der Bandbreite einer im Einzelfall noch zu bestimmenden Prämienhöhe (hier: mindestens 2,50 EUR und bis zu 20 EUR pro Rezept).
- Der Ausnahmetatbestand § 7 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 Buchst. a HWG gestattet es einer Apotheke nicht, für die Einreichung eines Rezepts über verschreibungspflichtige Arzneimittel einen Geldbetrag oder einen prozentualen Rabatt für den nachfolgenden Erwerb weiterer Produkte einschließlich nicht verschreibungspflichtiger Arzneimittel auszuloben.
- Irreführung über die geografische Herkunft von „Dubai-Schokolade“ - Update
OLG Köln, Urt. v. 27. Juni 2025 – 6 U 60/25, LMuR 2025, 324:
Bei „Dubai-Schokolade“ handelt es sich ursprünglich um eine einfache geografische Herkunftsangabe, zu der auch nicht festgestellt werden kann, dass sich der Begriff mittlerweile in eine Gattungsbezeichnung umgewandelt hat.- Medizinprodukte können dem Arzneimittelbegriff des § 6 Abs. 1 Nr. 2 HBeihVO unterfallen
VG Kassel, Urt. v. 17. Juli 2025 – 1 K 1004/25.KS, PharmR 2025, 692:
- Zu Arzneimitteln im Sinne des § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 HBeihVO zählen grundsätzlich Stoffe oder Zubereitungen aus Stoffen, die dazu bestimmt sind, durch Anwendung am oder im menschlichen Körper Krankheiten, Leiden, Körperschäden oder krankhafte Beschwerden zu heilen, zu lindern, zu verhüten oder zu erkennen.
- Unter diesen Voraussetzungen werden grundsätzlich auch Präparate erfasst, die nicht dem Arzneimittelbegriff des § 2 AMG unterfallen, sondern zu den Medizinprodukten zählen, weil sie ihre Wirkung im oder am menschlichen Körper nicht durch pharmakologische oder immunologische Mittel oder metabolisch erreichen.
- Die Beihilfefähigkeit von Arzneimitteln und Medizinprodukten ist auch nicht beschränkt auf apotheken- bzw. verschreibungspflichtige Präparate.
- Unlautere Werbung mit Vorher-/Nachher-Bildern in Instagram-Stories
OLG Frankfurt a. M., Urt v. 6. November 2025 – 6 U 40/25, GRUR-RS 2025, 30072:
Ein Verstoß gegen das Verbot, für operative plastisch-chirurgische Eingriffe zur Veränderung des menschlichen Körpers ohne medizinische Notwendigkeit mit Vorher-/Nachher-Bildern zu werben (§ 11 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 HWG), liegt bei einer über mehrere Beiträge verteilten sog. Instagram-Story auch vor, wenn die Beiträge und die Vorher- und Nachher-Darstellungen nicht unmittelbar aufeinanderfolgen.- Werbung für DiGa gegenüber Ärzten durch Fax und ärztliche Kurzatteste als unzumutbare Belästigung nach § 7 UWG
OLG Brandenburg, Urt v. 18. November 2025 – 6 U 130/24, BeckRS 2025, 32311:
Ein ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung an eine Arztpraxis versandtes Fax einer DiGA‑Herstellerin mit werbenden Elementen (u.a. Gebührenordnungsposition‑Hinweis, vorab ausgefülltes Kurzattest mit PZN, Informationsanforderungsblatt) stellt unzulässige Werbung nach § 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG dar.- Zu der Frage, zu welchem Zeitpunkt Cannabis-Stecklinge in den Anwendungsbereich des KCanG fallen
VG Köln, Beschl. v. 13.11.2025 – 1 L 1371/25, BeckRS 2025, 31135:
- Aus § 1 Nr. 6 KCanG lässt sich nicht der Umkehrschluss ziehen, dass Jungpflanzen ohne Blüten- und Fruchtstände stets „Stecklinge“ und damit Vermehrungsmaterial im Sinne des § 1 Nr. 7 KCanG sind und in der Folge vom Verbot des § 2 Abs. 1 KCanG auszunehmen wären, weil sie noch kein Cannabis sind.
- Vielmehr handelt es sich schon dann um Cannabis i.S.d. § 1 Nr. 8 KCanG, wenn die Jungpflanze eingepflanzt ist und angebaut wird.
- Haftung des pharmazeutischen Unternehmers für Impfschäden nach § 84 AMG bei positivem Nutzen-Risiko-Verhältnis und Anforderungen an Schadensnachweis sowie Auskunftsanspruch
OLG Stuttgart (1. Zivilsenat), Urteil vom 13.11.2025 – 1 U 70/24, BeckRS 2025, 33579:
- Ein Arzneimittelanwender kann von dem pharmazeutischen Unternehmer Auskunft nach § 84 a AMG verlangen, wenn Tatsachen vorliegen, die die Annahme begründen, dass ein Arzneimittel den Schaden im Sinne des § 84 AMG verursacht hat.
- Eine Auskunftspflicht ist aber nicht gegeben, wenn die Auskunft zur Feststellung einer Schadensersatzpflicht nicht erforderlich ist (§ 84 a Abs. 1 Satz 1 HS 2 AMG).
- Erforderlichkeit ist anzunehmen, wenn die Möglichkeit besteht, dass die begehrten Auskünfte der Feststellung eines Schadensersatzanspruchs dienen können.
- Kann die Auskunft die beweisrechtliche Situation des die Auskunft Begehrenden in Bezug auf einen Schadensersatz-anspruch jedoch offensichtlich nicht stärken, fehlt die Erforderlichkeit.
- Konkretisierung der Begriffsbestimmung von Lebensmitteln für besondere medizinische Zwecke - Kwizda Pharma II
- EuGH, Urt. v. 4. September 2025 – C-315/24, GRUR 2025, 1775:Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke (FSMP) sind nur Produkte, die auf Basis belastbarer wissenschaftlicher Nachweise besondere, medizinisch bedingte Ernährungsbedürfnisse von Patienten decken, die mit normaler Ernährung bzw. bloßer Modifikation nicht angemessen erfüllt werden können und deren Verwendung tatsächlich einer medizinischen Überwachung bedarf; bloße Prävention oder allgemeine Nährstoffversorgung reicht nicht.
- Unzulässige Wiederholung der Angaben in der verpflichtenden Nährwertdeklaration - Nestlé Sverige
EuGH, Urt. v. 9. Oktober 2025 – C-315/24, GRUR 2025, 1771:
Stehen Energie- und Nährstoffangaben je 100 g/ml bereits in der verpflichtenden Nährwertdeklaration auf der Rückseite eines FSMP, ist die Frontangabe derselben Werte keine zulässige „Beschreibung der Eigenschaften und/oder Merkmale“ dieses Lebensmittels im Sinne von Art. 5 Abs. 2 Buchst. g der DelVO (EU) 2016/128, sondern eine nach Art. 6 Abs. 2 verbotene Wiederholung.
Deutschland – Konferenzen, Kongresse, Messen
| Datum | Veranstaltung | Ort |
| 9.–11. Februar 2026 | Pharma 2026 (Handelsblatt) | Pullman Berlin |
| 3.–4. März 2026 | Klinikverbund e.V.: Zukunft Gesundheit 2026 | Wiesbaden |
| 4.–5. März 2026 | LES Jahrestagung | Düsseldorf |
| 18.–20. März 2026 | 39. Deutscher Lebensmittelrechtstag 2026 - R&W Fachkonferenzen März 2026 | Kurhaus, Wiesbaden |
| 23.–24. März 2026 | Pharmaceutical trademarks conference | München |
| 13.–15. April 2026 | ICBC (International Cannabis Business Conference) | Berlin |
| 21. April 2026 | 38. Deutscher Pharma Recht Tag 2026 | Steigenberger Frankfurterhof |
| 21.–22. April 2026 | DBT Heidelberg 2026 | Leipzig |
| 21.–23. April 2026 | DMEA 2026 | Berlin |
| 29.–30. Mai 2026 | Longevity Summit LIFE Summit | Berlin |
| 09.-11. Juni 2026 | bio:cap INNOVESTIVAL | Berlin |
| 15.–18. Juni 2026 | MedTech Summit | JW Marriott Hotel Berlin |
International – Konferenzen, Kongresse, Messen
| Datum | Veranstaltung | Ort |
| 12.–15. Januar 2026 | JPM 2026, 44th Annual Healthcare Conference | The Westin St. Francis Hotel, San Francisco |
| 19.–21. Januar 2026 | Pharma & Biotech Patent Litigation Summit | Beurs Van Berlage Centre, Amsterdam |
| 16.–18. Februar 2026 | Pharma IPR Conference | Aurika, Mumbai International Airport |
| 19. Februar 2026 | Cannabis Europa - Cannabis Europa | Hôtel de l’Industrie, Paris |
| 3.–5. März 2026 | Health.tech Global summit | Messe Basel |
| 23.–25. März 2026 | IPBC Europe | Pullman Paris Montparnasse |
| 23.–25. März 2026 | Bio Europe Spring | Feira Internacional de Lisboa |
| 25.–26. März 2026 | LSX World Congress | London, UK (TBC) |
| 26.–29. April 2026 | LES Europe Annual Conference | Dublin, Irland |
| 11.–13. Mai 2026 | Bio Middle East | Riyadh Exhibition & Convention Center, Saudi Arabia |
| 11.–13. Mai 2026 | MedTech Forum | Stockholm |
| 19.–21. Mai 2026 | EU Pharmaceutical Law Forum | Steigenberger Icon Wiltcher's, Brussels |
| 26.–27. Mai 2026 | Cannabis Europa | Barbican, London |
| 22.–25. Juni 2026 | BIO International Convention | San Diego Convention Center |
Die vorstehenden Informationen basieren auf dem Stand Januar 2026 und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Bei Fragen zur Einordnung für Ihr Unternehmen sprechen Sie uns gerne an.