Konstantin Axnick berät nationale und internationale Unternehmen auf dem gesamten Gebiet des Individual- und des Kollektivarbeitsrechtes. Er ist spezialisiert auf die Beratung von Unternehmen bei der Gestaltung von Arbeits- und Geschäftsführerdienstverträgen, von Aufhebungsverträgen sowie Kündigungen und Abwicklungsvereinbarungen. Er vertritt seine Mandanten außergerichtlich als auch vor Gericht.

Konstantin studierte Rechtswissenschaften in Köln. Bereits während des Studiums legte er seinen Schwerpunkt auf das Arbeitsrecht und war 5 Jahre lang am renommierten Lehrstuhl für Arbeitsrecht von Professor Dr. Dr. Ulrich Preis tätig. Während des Studiums absolvierte er zudem den Zertifikatslehrgang "Certificate in US-American Law" in Deutschland. Während des Referendariats war er unter anderem für eine große deutsche Wirtschaftskanzlei im Bereich des Arbeitsrechts sowie für das Auswärtige Amt/die Deutsche Botschaft in Bratislava (Slowakei) tätig.

Konstantin hat mehrere Jahre als wissenschaftlicher Mitarbeiter in einer großen deutschen Wirtschaftskanzlei gearbeitet und war anschließend als Rechtsanwalt in einer führenden Wirtschaftskanzlei im Bereich Arbeitsrecht tätig, bevor er Anfang 2022 zu Osborne Clarke kam.

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